Sky gegen SkyKick
Sky gegen SkyKick
Sky gegen SkyKick
Verena von Bomhard *
Am 29. Januar 2020 entschied der EuGH in der Sache «Sky / SkyKick» 1 . Kurz gesagt ging es um die Frage, ob eine Markeneintragung wegen eines vagen oder überbreiten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufgrund absoluter Eintragungshindernisse oder Bösgläubigkeit angreifbar ist. Der EuGH stellte fest, dass fehlende Klarheit und Eindeutigkeit unter keinen der normierten Nichtigkeitsgründe falle. Löschung wegen Bösgläubigkeit komme jedoch in Betracht, auch ohne dass der Anmelder einen bestimmten Wettbewerber habe schädigen wollen. Bösgläubigkeit mache jedoch eine Markeneintragung nur insoweit angreifbar, als tatsächlich die Benutzungsabsicht gefehlt habe. Konkret heisst das z. B. für «Software», dass ein Hersteller einer ganz spezifischen Software keinesfalls den Begriff als Ganzen verlieren kann, sondern nur insoweit, als seine Software nicht betroffen ist. Das entspricht sozusagen einer dem Verzeichnis immanenten salvatorischen Klausel. Mit der Entscheidung setzt der EuGH die Demontage seiner eigenen IP TRANSLATOR-Entscheidung fort. IP TRANSLATOR hob das öffentliche Interesse an der...
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