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Appropriation Art – schützenswerte Kunst oder Plagiat – eine Kunstgattung im Spannungsfeld des Rechtsschutzes

Fachbeitrag
Urheberrecht

Appropriation Art – schützenswerte Kunst oder Plagiat – eine Kunstgattung im Spannungsfeld des Rechtsschutzes

Der Beitrag behandelt die Appropriation Art – als Kunstgattung, welche sich bereits vorhandener Werken anderer Künstler bedient – mit Blick einerseits auf den kulturellen Hintergrund dieses Phänomens und anderseits dessen urheberrechtliche Problematik, beides unter Einbezug historischer Aspekte sowie von Fallbeispielen aus jüngerer Vergangenheit.
Inge Hochreutener
iusNet IP 25.06.2023

NFTs – was genau sind NFTs, wie funktionieren diese und warum sind diese teilweise so wertvoll?

Fachbeitrag
Urheberrecht

NFTs – was genau sind NFTs, wie funktionieren diese und warum sind diese teilweise so wertvoll?

Der Umschreibung NFT ist spätestens seit dem spektakulären Verkauf der digitalen Bildcollage „EVERYDAYS: THE FIRST 5000 DAYS“ des Künstlers Mike Winkelmann (alias Beeple) für knapp USD 70 Millionen im März 2021 nicht mehr zu entkommen.
Sebastian Saissi
iusNet IP 24.04.2023

Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?

Fachbeitrag
Immaterialgüterrecht übergreifend
Urheberrecht
Markenrecht
Designrecht
Patentrecht

Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?

Im Immaterialgüterrecht, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht besteht die spezielle Situation, dass Rechtsanwaltskanzleien für ihre Mandanten weltweit Korrespondenzanwälte beauftragen müssen. Es gilt eine strikte Trennung zwischen der Bevollmächtigung und der nachrangigen Auftragserteilung.
Sebastian Saissi
iusNet IP 28.10.2021

Urheberrecht am Scheideweg – wenn Künstliche Intelligenz (KI) mit der Kreativität menschlichen Schaffens konkurriert – oder vielmehr kooperiert

Fachbeitrag
Urheberrecht

Urheberrecht am Scheideweg – wenn Künstliche Intelligenz (KI) mit der Kreativität menschlichen Schaffens konkurriert – oder vielmehr kooperiert

Beethoven’s 10., eine mittels KI vollendete Symphonie, der „Next Rembrandt“, ein vom Computer geschaffenes Gemälde, zwei Entscheide aus dem chinesischen Recht zur Frage, ob ein durch KI geschaffenes Werk urheberrechtlichen Schutz geniessen kann. Inwieweit vermöchten die urheberrechtlichen Bestimmungen zu fotografischen Werken einen Lösungsansatz zu bieten?
Inge Hochreutener
iusNet IP 20.12.2020

Neues Urheberrecht für Fotografien

Fachbeitrag
Urheberrecht

Neues Urheberrecht für Fotografien

Seit dem 1. April 2020 ist das Urheberrechtsgesetz in der durch das Bundesgesetz vom 27. September 2019 revidierten Fassung in Kraft. Neu sind nun Fotografien auch dann geschützt, wenn sie keinen individuellen Charakter aufweisen (Art. 2 Abs. 3bis URG). Ein Schutz von Fotografien auch ohne individuellen Charakter war von professionalen Fotografen dringlich verlangt worden. Dessen Situierung als urheberrechtlicher Werkschutz wird allerdings dogmatisch als Stilbruch empfunden und wirft auch in der Anwendung diverse Fragen auf. Dazu gehören insbesondere Fragen des Schutzumfangs (Schutz gegen Bearbeitung) und der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen.
sic! 11/2020

Die neuen Vergütungsansprüche für das Zugänglichmachen von audiovisuellen Werken und von Darbietungen in audiovisuellen Werken

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die neuen Vergütungsansprüche für das Zugänglichmachen von audiovisuellen Werken und von Darbietungen in audiovisuellen Werken

Die neu geschaffenen Vergütungsansprüche für Urheberinnen und Urheber nach Art. 13a Abs. 1 URG sowie für ausübende Künstlerinnen und Künstler nach Art. 35a Abs. 1 URG werfen Fragen auf, an deren Beantwortung sich die Meinungen bereits scheiden – vom Kreis der Berechtigten über die Ausnahmebestimmungen bis zum Gegenrecht. Der vorliegende Beitrag behandelt die sich in der Anwendung der neuen Bestimmungen bis heute abzeichnenden Auslegungsprobleme unter Berücksichtigung der Materialien und des einschlägigen Konventionsrechts. Trotz weitgehender Parallelen zwischen Art. 13a URG und Art. 35a URG sind auch bedeutsame Unterschiede zwischen den beiden Bestimmungen zu beachten. Diese werden im Beitrag besonders beleuchtet.
sic! 11/2020

Weichenstellung beim urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsobjekten

Fachbeitrag
Urheberrecht
Designrecht

Weichenstellung beim urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsobjekten

Während der EU-Gesetzgeber das ­Urheberrecht nach wie vor nur punktuell vereinheitlicht hat, gestaltet der EuGH das Urheberrecht in den letzten Jahren mittels zahlreicher Urteile – jüngst zunehmend nicht nur für die digitale, sondern auch für die analoge Welt.
sic! 10/2020

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

Fachbeitrag
Urheberrecht

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

In einem Urteil aus dem Jahre 1959 hat das BGer die Rechts­figur der «freien Benutzung», die es damals nur im deutschen Urheberrechtsgesetz gab, zur ungeschriebenen Norm des schweizerischen ­Urheberrechts erklärt. Der EuGH hat in einem 2019 ergangenen Urteil diese deutsche Regelung für unvereinbar mit der EU-Richtlinie 2001/29 erklärt und sie damit faktisch ausser Kraft gesetzt. Was bedeutet dieser Entscheid für das schweizerische ­Urheberrecht? Der Beitrag plädiert dafür, diese von allem Anfang an problematische Rechtsprechung auf­zugeben und die Zulässigkeit der Übernahme von Elementen vorbestehender Werke in neue Werke nach dem Zitatrecht des Art. 25 URG zu beurteilen.
sic! 07-8/2020

Tarifs de droit d’auteur : questions choisies

Fachbeitrag
Urheberrecht

Tarifs de droit d’auteur : questions choisies

Cet article analyse la jurisprudence de ces dernières années pour trois questions particulièrement discutées concernant les tarifs des sociétés de gestion : la notion d’équité selon les art. 59 et 60 LDA, le principe de la continuité tarifaire et les compétences respectives des autorités administratives et du juge civil pour contrôler la légalité d’un tarif. L’auteur jette un œil parfois critique sur cette jurisprudence, tout en proposant certaines solutions.
sic! 06/2020

Medienberichterstattung im Internet mit Sendungen Dritter

Fachbeitrag
Urheberrecht

Medienberichterstattung im Internet mit Sendungen Dritter

Die Rechtmässigkeit der ausschnittsweisen Nutzung nicht lizenzierter Fernsehsendungen auf digitalen Plattformen von Medienunternehmen hängt in der Regel davon ab, ob eine gesetzliche Schranke anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag greift mit der Zitatschranke und der Schranke zugunsten aktueller Berichterstattung zwei der wichtigsten Schranken heraus und prüft deren Voraussetzungen im Kontext neuer Medien. Ziel ist die Klärung allgemeiner und spezifischer Fragen, die sich bei der Anwendung von Art. 25 und Art. 28 Abs. 2 URG im Rahmen ausgewählter Nutzungsformen stellen, namentlich bei der Erstellung von «Live-Tickern», der Zusammenstellung von «Highlights» und bei multimedial illustrierten ausführ­licheren Beiträgen. Dabei wird abgesehen von urheberrechtlichen Aspekten auch das Recht der verwandten Schutzrechte der Sendeunternehmen umfassend berücksichtigt.
sic! 02/2019

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