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Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Markenrecht

Domaine du droit 06

Markenrecht

«Richard Man (fig.)» setzt sich gegen die Widerspruchsmarke «RICHARD MILLE» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Zwar besteht Produktegleichheit sowie hinsichtlich «Richard» Zeichengleichheit. Dennoch besteht keine Verwechslungsgefahr, weil das Publikum nicht den Vornamen «Richard», sondern die anschliessenden Zeichenelemente betont und nicht zuletzt die grafische Darstellung der jüngeren Marke unterscheidend wirkt.
iusNet IP 21.06.2020

«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist aufgrund der Swissness-Regeln eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer erklärt «SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» aufgrund seiner Kritik an der IGE-Praxis zur Swissness-Regel nach Art. 49 Abs. 1 MSchG als eintragungsfähig, weil eine Irreführungsgefahr infolge Einhaltens der strikt zu befolgenden Kriterien der genannten Bestimmung vorliegend ausgeschlossen sei.
iusNet IP 21.06.2020

Die Widerspruchsmarke «SPARKS» setzt sich gegen das Zeichen «sparkchief» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Es wird zumindest eine indirekte Verwechslungsgefahr bejaht, weil das Element «chief» auf eine Serienmarke in Verbindung mit «SPARKS» hinweise. Dies insbes. auch angesichts der Tatsache, dass entweder Produkteähnlichkeit oder -Identität bestehe und die Zeichen sich wesentlich ähnlich seien.
iusNet IP 21.06.2020

Die Widerspruchsmarke «FIN BEC (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «FIN BEC» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «FIN BEC (fig.)» erweist sich als nur schwach unterscheidend, und die Gemeinsamkeiten der Zeichen beschränken sich auf «fin bec» im Sinne von «für Gourmets bestimmt», weshalb sie beschreibend wirken. Somit reicht die grafische Gestaltung der Widerspruchsmarke aus, um eine Verwechslungsgefahr zu verhindern.
iusNet IP 21.06.2020

The right to parody at the intersection between freedom of expression and trademark law: an analysis of the legal framework of the European Union and Switzerland

Articles thématiques
Markenrecht
Growing tensions between intellectual property rights and human rights are best illustrated through trademark parody, which has recently been the subject of contradictory judgments in Europe. Although there is a parody “exception” in copy­right legislation, should lawmakers follow the same route with respect to trademark law and recognise it as a genuine “right” instead of referring to it as a mere “exception”?
sic! 05/2020

Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen

Éclairages
Markenrecht
Wird die Ware lediglich für einen Drittanbieter aufbewahrt, ohne dass Amazon den Zweck verfolgt, die Ware selbst zu verkaufen oder in den Verkehr zu bringen, benutzt Amazon die Marke nicht. Das gilt jedenfalls solange Amazon keine Kenntnis von der Markenrechtsverletzung durch den Drittanbieter hat.
Sebastian Saissi
iusNet IP 27.04.2020

Die Wortmarken «ONE» sowie «inOne» gehören zum Gemeingut; die besondere Gestaltung der Wort-/Bildmarke «inOne (fig.)» macht diese jedoch schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Die Wortmarke «ONE» der Beklagten sowie die Wortmarke «inOne» der Klägerin erweisen sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte als beschreibend im Sinne einer Anpreisung «All-in-One» und damit als zum Gemeingut zu gehörend. Demgegenüber weist die Wort-/Bildmarke «inOne (fig.)» der Klägerin besondere gestalterische Elemente auf, welche das Zeichen vom Gemeingut unterscheiden.
iusNet IP 26.04.2020

Der Widerspruch für das Zeichen «BACKEYE» setzt sich gegen «CORNEREYE» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen den Vorinstanzen weist das EUG den Widerspruch für das Zeichen «BACKEYE» gegen «CORNEREYE» ab. Dabei erwähnt das Gericht mehrfach den beschreibenden Charakter der beiden Zeichen. Abschliessend stellt es jedoch die Unterschiedlichkeit der Zeichen in visueller sowie phonetischer Hinsicht in den Vordergrund.
iusNet IP 26.04.2020

Das alleinige Lagern von markenrechtsverletzender Ware für Dritte kann durch Markenrechtsinhaber grundsätzlich nicht verfolgt werden

Jurisprudence
Markenrecht
Das Angebot an Dritte zur Beteiligung an einem Online-Versandprogramm, wobei der genannte Anbieter die Ware zwar selber lagert, jedoch andere Dienstleister sie versenden, stellt seitens des Anbieters, sofern ihm keine Markenrechtsverletzung bekannt war, keine «Benutzung» bzw. «Besitz» im Sinne von Art. 9 Abs. 3 Bst. b der Verordnung 2017/1001 oder Art. 9 Abs. 2 Bst. b der Verordnung Nr. 207/2009 dar.
iusNet IP 26.04.2020

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