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Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren

Rechtsprechung
Markenrecht

Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren

Die Ausgestaltung der Marke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist im Bereich der Formelemente nicht ausreichend unterscheidungskräftig im Vergleich zur im beanspruchten Warensegment üblichen Formenvielfalt. Indessen beeinflussen die zweidimensionalen Elemente den Gesamteindruck dergestalt, dass dennoch eine unterscheidungskräftige Warenbildmarke gegeben ist.
iusNet IP 27.02.2019

Das Zeichen «[Fisch] (fig.)» gilt im Zusammenhang mit der kommerziellen Verwendung trotz seiner Verwandtschaft mit einer Abbildung mit religiösem Inhalt als markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «[Fisch] (fig.)» gilt im Zusammenhang mit der kommerziellen Verwendung trotz seiner Verwandtschaft mit einer Abbildung mit religiösem Inhalt als markenschutzfähig

Das IGE hat dem oben erwähnten Zeichen den Markenschutz zu Unrecht wegen Sittenwidrigkeit verweigert. Das Zeichen weist zwar einen religiösen Bezug auf, verletzt indessen keinen wichtigen religiösen Sinngehalt, insbes. weil es nicht bei religiösen Riten verwendet und weder verehrt noch angebetet wird.
iusNet IP 27.02.2019

Das Zeichen «più» gilt im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen (insbes. Beherbergung und Gastronomie) als beschreibend und daher nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «più» gilt im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen (insbes. Beherbergung und Gastronomie) als beschreibend und daher nicht schutzfähig

Das IGE ist – auch mit Bezug auf seine Praxis an sich – berechtigt, dem Zeichen «più» den Markenschutz zu verweigern, weil es durch die massgebenden Verkehrskreise (insbes. Endkonsumenten im Bereich der Beherbergung und Gastronomie) als qualitativ anpreisend wahrgenommen wird.
iusNet IP 27.02.2019

Die Marke «INSMED» ist trotz der Übereinstimmung von «INS» mit der bernischen Ortschaft «Ins» schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Marke «INSMED» ist trotz der Übereinstimmung von «INS» mit der bernischen Ortschaft «Ins» schutzfähig

Der Marke «INSMED» ist (auch) in der Schweiz Schutz zu gewähren. Der Wortteil «INS» entspricht zwar dem bernischen Ortsnamen «Ins»; indessen kommen dem Begriff «Ins» auch noch andere Bedeutungen zu, und das medizinisch geschulte Fachpersonal versteht den andern Wortteil «MED» ohnehin sofort als fachlichen medizinischen Hinweis.
iusNet IP 27.02.2019

«Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch

Die jüngere Marke «Merci (fig.)» bezieht sich ausschliesslich auf Pflanzen und Früchte aller Art. Mit diesem Bezug auf Waren schafft sie im Vergleich zur im Widerspruch geltend gemachten älteren Marke «MERCI», welche die Produkte «cacao, chocolat, sucreries» beansprucht, keine Verwechslungsgefahr, weshalb sie als zulässig qualifiziert wird.
iusNet IP 27.02.2019

Die Marke «WOLF OF WILDERNESS» führt im Vergleich zur Marke «Real Nature Pure Quality for Dogs Wilderness (fig.)» zu einer Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Marke «WOLF OF WILDERNESS» führt im Vergleich zur Marke «Real Nature Pure Quality for Dogs Wilderness (fig.)» zu einer Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «Real Nature Pure Quality for Dogs Wilderness (fig.)» setzt sich gegen die jüngere Marke «WORLD OF WILDERNESS» infolge Verwechslungsgefahr für den Bereich der Waren des Tierbedarfs, insbes. wegen vollständiger Übernahme des Begriffs «Widerness», durch.
iusNet IP 26.02.2019

In Sachen «Fulvestrant» kritisiert das BGer die fehlende Offenbarung einer ausführbaren Lösung

Rechtsprechung
Patentrecht

In Sachen «Fulvestrant» kritisiert das BGer die fehlende Offenbarung einer ausführbaren Lösung

Das BGer übernimmt den sog. Aufgaben-Lösungs-Ansatz. Dabei folgert es mit Bezug auf den im Vordergrund stehenden wissenschaftlichen Aufsatz als nächstliegendem Stand der Technik, dass darin gar keine technische Lehre bzw. ausführbare Lösung offenbart werde, weshalb die Vorinstanz einen neuen Entscheid aufgrund einer objektiv zutreffenden Aufgabe zu fällen habe.
iusNet IP 26.02.2019

Mangels Gebrauchsabsicht ist die Marke CH-Nr. 624'864 «WILD HEERBRUGG» als durch einen Rechtsanwalt missbräuchlich eingetragen zu qualifizieren.

Rechtsprechung
Markenrecht

Mangels Gebrauchsabsicht ist die Marke CH-Nr. 624'864 «WILD HEERBRUGG» als durch einen Rechtsanwalt missbräuchlich eingetragen zu qualifizieren.

Das BGer bestätigt das Urteil der Vorinstanz, wonach die streitige Marke «WILD HEERBRUGG» durch einen Rechtsanwalt missbräuchlich, nämlich ohne Gebrauchsabsicht hinterlegt wurde.
iusNet IP 26.02.2019

Die Bezeichnung des Produktes als «Lozärner Bier Lager» erweist sich als Verstoss gegen das lebensmittelrechtliche- sowie markenschutzrechtliche Täuschungsverbot

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Bezeichnung des Produktes als «Lozärner Bier Lager» erweist sich als Verstoss gegen das lebensmittelrechtliche- sowie markenschutzrechtliche Täuschungsverbot

Das BGer bestätigt, dass die «Lozärner Bier AG» die massgebenden durchschnittlichen Konsumenten insoweit in die Irre führt, als diese infolge der Aufmachung der betroffenen Bierdosen zur Annahme verführt werden, das betroffene Bier stamme aus der Region Luzern.
iusNet IP 25.02.2019

Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch

Die Marke «BLACKBERRY» setzt sich für die Waren der Klasse 9 sowie die Bereitstellung von E-Mail- und Instant-Messagingdiensten in Klasse 38 durch. Trotz schwindender Marktanteile weist sie eine erhöhte Kennzeichnungskraft bzw. erhöhte Bekanntheit auf; denn das Erscheinungsbild bei den massgebenden Verkehrskreisen deckt sich mit der angegriffenen Marke «blackphone», sodass eine mittelbare Verwechslungsgefahr besteht.
iusNet IP 25.02.2019

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