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Die Marke «INSMED» ist trotz der Übereinstimmung von «INS» mit der bernischen Ortschaft «Ins» schutzfähig

Die Marke «INSMED» ist trotz der Übereinstimmung von «INS» mit der bernischen Ortschaft «Ins» schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Marke «INSMED» ist trotz der Übereinstimmung von «INS» mit der bernischen Ortschaft «Ins» schutzfähig

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)

Die us-amerikanische Insmed Inc. liess am 12. Dezember 2013 die Ausdehnung der internationalen Registrierung Nr. 1'184'673 «INSMED» für Waren der Klasse 5 auf die Schweiz beantragen. Das IGE verweigerte diese Schutzausdehnung mit Verfügung vom 22. August 2016 im Wesentlichen damit, das Zeichen sei für sämtliche beanspruchten Waren bezüglich deren Herkunft irreführend; dies insbes. mit Bezug auf den Wortteil «Ins», welcher dem Namen der bernischen Gemeinde Ins entspreche.

Gutheissung der Beschwerde. 

II. Erwägungen unter dem Aspekt der Irreführungsgefahr (Auszug / teilweise mit wörtlichem Zitat)

1. Grundsätzliches:

a)     Gemäss Art. 2 Bst. c MSchG ist der Markenschutz – in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 1 MMP (vgl. SR 0.232.112.4) – bei Vorliegen von irreführenden Zeichen ausgeschlossen. (E. 3.2)

b)     Irreführend ist eine Marke u.a., wenn sie eine geografische Angabe enthält oder gar ausschliesslich aus einer solchen besteht, welche die massgebenden Verkehrskreise zur fälschlichen Annahme verleitet, die geografische Angabe...

iusNet IP 27.02.2019

 

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