iMessage: Poaching- und reverse-Engineering-Risiko bedeutet nicht unbedingt Geschäftsgeheimnis
Das Risiko des "Poaching" und "reverse Engineering" bedeutet nicht, dass ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, insbesondere wenn diese Informationen bereits öffentlich zugänglich sind.
Einrede der mangelnden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils eines europäischen Patents - Aufgabe-Lösungs-Ansatz des europäischen Patentamts und dessen Anwendung
Die Beweislast für die offenkundige Vorbenutzung trägt die Beklagte. Das Bundespatentgericht wendet bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit grundsätzlich den vom Europäischen Patentamt (EPA) entwickelten Aufgabe-Lösungs-Ansatz an.
Künstliche Intelligenz (KI) kann nicht als Erfinder gelten
KI kann gemäss deutscher Gesetzgebung nicht Erfinder oder Miterfinder sein; denn bei der verlangten Namensnennung geht es um das Recht auf Anerkennung der Erfinderqualität. Indessen wird der Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen mit dem Hinweis, sie hätte auf gewisse im Anmeldeformular genannte Angaben zur Erfinderbenennung eingehen müssen.
Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022
Mit der Kündigung des Übereinkommens CH/D wird das Territorialitätsprinzip im Markenrecht betont. Es wird weiterhin durch die Bestimmungen betreffend die Exportmarken eingeschränkt. Für altrechtliche Fälle behalten das Übereinkommen CH/D und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts i.S. Prosegur zumindest vorübergehend Bedeutung.
Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken
Die im Verkehr für Mineralwasser aus Vals (Graubünden) durchgesetzte Widerspruchsmarke VALSER (fig.) setzt sich – anders als noch beim IGE – vor Bundesverwaltungsgericht gegen die jüngere Wortmarke Valser Bier – Das Original Bernstein Oberbräu, welche für Biere schweizerischer Herkunft eingetragen war, wegen Verwechslungsgefahr durch.
Die Marke Schweiz inbes. im Lichte des Revivals von zwei alten berühmten Zeichen
Schweizer Produkte und Dienstleistungen verfügen über einen hohen wirtschaftlichen Wert. Swissness wird nicht nur für den Aufbau einer Marke eingesetzt, sondern auch für einen Revival bzw. Relaunch von Marken. Neben grundsätzlichen Ausführungen wird dies insbes. anhand der Beispiele der Marke Zimmerli sowie der Marke Nabholz erläutert.
Die Widerspruchsmarke «YAMAMAY» setzt sich gegen das Zeichen «MAIMAI MADE IN ITALY» durch
Zwischen den Marken besteht Verwechslungsgefahr angesichts relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit, durchschnittlicher Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke und nur unscharfer Erinnerungswirkung der Marken bei den massgebenden Verkehrskreisen. Die Nichtgebrauchseinrede dringt nicht durch.
Einrede der mangelden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 468 653 B1
Die Beweislast für die offenkundige Vorbenutzung trägt die Beklagte. Das Bundespatentgericht wendet bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit grundsätzlich den vom Europäischen Patentamt (EPA) entwickelten Aufgabe-Lösungs-Ansatz an.
«Stoplanner» setzt sich mangels Zeichenähnlichkeit gegen «STOA» nicht durch
Entgegen der Vorinstanz besteht gemäss BVGer keine Verwechslungsgefahr, weil das Kriterium der Zeichenähnlichkeit nicht erfüllt sei. Die Übernahme der Buchstaben «sto» wirkt nicht schädlich, während im Gesamteindruck insbesondere aufgrund der Abweichungen in den Endungen «a» und «planner» sowohl klanglich als auch schriftbildlich und soweit denkbar sinngehaltlich deutliche Unterschiede zwischen den Marken erkennbar sind.
Die Widerspruchsmarke «YT» setzt sich gegen «EYT» für Fahrräder etc. durch
Wegen Verwechslungsgefahr hiess das BVGer den Widerspruch entgegen der Vorinstanz gut. Dies insbesondere mit der Argumentation, angesichts der Übernahme der Wortelemente «YT» im jüngeren Zeichen und der entsprechenden Parallelen in Schriftbild und Wortklang entstehe das Risiko, dass die massgebenden Verkehrskreise hinter den betroffenen Zeichen unzutreffende Zusammenhänge vermuten.