Einrede der mangelden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 468 653 B1
Einrede der mangelden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 468 653 B1
Einrede der mangelden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 468 653 B1
I. Ausgangslage (Zusammenfassung / teilweise mit wörtlichem Zitat)
Das Patent betrifft - verkürzt dargestellt - ein zumindest teilweise mit Thionylchlorid gefülltes Transportfass mit einem Spundloch und einem in dieses eingesetzten Spundlochdeckel mit einem Deckelkörper zum Verschliessen des Spundlochs, wobei eine am Deckelkörper anliegende und diesen in Umfangsrichtung umschliessende Dichtung im Wesentlichen und mit zumindest 80% Massenanteil aus einem vollhalogenierten Polymer, insbesondere PTFE und/oder PCTFE, besteht; ferner die Verwendung entsprechender Polymere zum Abdichten eines Transportfasses, welches zumindest teilweise Thionylchlorid enthält.
Anspruch 1 bzw. 9 des durch Teilverzicht (veröffentlicht am 30. September 2019 unter der Nummer CH/EP 2 468 653 H1) eingeschränkten Schweizer Teils des Patents lauten in der Gliederung der Klägerin wie folgt:
- 1A Transportfass, insbesondere Rollsickefass,
- 1B zum Transport von flüssigem Thionylchlorid,
- 1C mit einem Fasskörper (12) zur Ausbildung eines Transportvolumens (14),
- 1D wobei das Transportvolumen (14) des Fasskörpers (12) zumindest ...
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