Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle - Ergänzungen zu den «Common Regulations Under the 1999 Act of the Hague Agreement»
Mit einer Information vom 30. Januar 2023 orientiert das WIPO über Änderungen ab dem 1. April 2023 in den «Common Regulations Under the 1999 Act and the 1960 Act of the Hague Agreement» zum Thema möglichst aktueller Angaben über die Vertreter von Designinhabern im Verhältnis zum WIPO.
Obwohl das geltende Recht in Art. 2 URG fotografische Werke unter den Werkbegriff subsumiert, gilt in der Praxis ein Zweiklassen-System, indem die Gerichtspraxis zwischen Fotografien mit individuellem Charakter, die als Werke urheberrechtlichen Schutz geniessen und solchen ohne individuellen Charakter, die ungeschützt bleiben, unterscheidet. Die aktuelle URG-Revision erkennt das Problem. Bringt sie eine befriedigende Lösung?
Die Nutzung von Abbildungen – ein oft missachteter Fallstrick im Bereich des Urheberrechts
Das Herunterladen von Abbildungen aus dem Internet zu schulischen Zwecken kann erhebliche urheberrechtliche Probleme nach sich ziehen. Im vorliegenden Beitrag wird diese Problematik sowohl im Lichte des geltenden schweizerischen Rechts als insbesondere auch anhand der neueren deutschen Gesetzgebung in diesem Bereich besprochen.
ADB: Eintragungsanspruch aus Weiterbenutzungsrecht?
Die Wort-/Bildmarke CH 541`930 ADB (fig.) war seit 2005 geschützt und wurde wegen Nichtverlängerung am 11.07.2016 gelöscht. Das IGE gestand ein Weiterbenutzungsrecht zu. 2009 erlangte das Sigel „ADB“ der Asian Development Bank Schutz gemäss NZSchG. Dieselbe Markeninhaberin hinterlegte 2015 die Wort-/Bildmarke adb (fig.). Steht das geschützte Sigel entgegen oder kann sie aus der erloschenen Marke einen Eintragungsanspruch begründen?
In BGE 144 III 285 vom 11. Juni 2018 hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) geändert. Es wendet sich von seiner bisherigen Praxis unter Anwendung des Verletzungstests ab und spricht sich für die Anwendung der Offenbarungstheorie aus. Der Entscheid hat somit Konsequenzen für Patentanmeldungen, Arzneimittel und die Frage der Verlängerung der Monopolposition des Zulassungsinhabers.
Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage des WWF hat das Obergericht des Kantons Zug die Schweizer Marke "PANDAKi" als nichtig erklärt. Der Beklagten wurde zudem ein Verbot hinsichtlich der Verwendung des Wortzeichens PANDAKi sowie der Abbildung eines Pandabären als auch des Domainnamens www.pandaki.ch auferlegt. Der Bildmarke WWF Panda wurde eine «zumindest durchschnittlicher Kennzeichnungskraft» zuerkannt.
Die revidierten Richtlinien in Markensachen des IGE
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 werden die IGE-Richtlinien in Markensachen modernisiert. Dabei geht es primär um Ergänzungen und Aktualisierung einschliesslich teilweiser Änderungen der IGE-Praxis. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und Bundesgerichts werden in die Richtlinien eingearbeitet. Die künftige Amtspraxis wird näher erläutert, wozu punktuell auch Angleichungen an die Praxis ausländischer Markenämter zu verzeichnen sind. Die Neuerungen werden verschiedentlich mit Beispielen und Gerichtsentscheiden illustriert.
POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, ob POSTAUTO als Marke originär, ev. nur derivativ unterscheidungskräftig oder sogar gerichtsnotorisch bekannt ist. Inwiefern die schemenhafte Prüfung der Gebrauchsbelege durch das IGE dem Rechtsbegriff der Verkehrsdurchsetzung standhalten und ob weitere Voraussetzungen zur Glaubhaftmachung relevant sind, wird ebenfalls erläutert sowie eine allfällige Beschränkung der Beweismittel nur auf die Demoskopie.
Auch alte Dokumente sind bei der Beurteilung der Nichtigkeit eines Patents zu berücksichtigen
Im Rahmen der Nichtigkeit eines Patents aufgrund des Fehlens der erfinderischen Tätigkeit kommt das BGer im Entscheid 4A_282/2018 zum Schluss, dass das Alter der Dokumente nicht allein als entscheidend für die Bestimmung des Standes der Technik angesehen werden sollte.
Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt
Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs. Der Schutzbereich umfasst den geschützten Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform.