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POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert

POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert

Kommentierung
Markenrecht

POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert

I.    Ausgangslage / Verfahrensentwicklung

Die Schweizerische Post AG (nachstehend: "Bf" für Beschwerdeführerin) hinterlegte am 4. November 2010 das Zeichen POSTAUTO als Marke für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 7, 9, 12, 16, 28, 35, 37, 39 und 41. Das IGE wies das Gesuch vorerst vollumfänglich und nach Intervention der Bf noch teilweise zurück unter Berufung auf den Gemeingutstatbestand einschliesslich Geltendmachung eines partiellen relativen Freihaltebedürfnisses.

Die Bf bestritt das Vorliegen absoluter Ausschlussgründe weiterhin, beantragte eventualiter die Registrierung aufgrund institutsnotorischer Bekanntheit oder als durchgesetzte Marke. Zur Glaubhaftmachung wurden Belege eingereicht. Per 19. März 2012 hielt das IGE an der Zurückweisung (fehlende Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis) fest, gewährte aber Schutz als durchgesetzte Marke für die Dienstleistung in Klasse 39 «Busbetrieb nach Fahrplan».

In der Folge reichte die Bf weitere, umfangreiche Belege ein. Mit Schreiben vom 27. März 2015 anerkannte das IGE die Glaubhaftmachung der Verkehrsdurchsetzung (nachfolgend: VKD) für weitere Dienstleistungen und bestätigte das Fehlen eines absoluten Freihaltebedürfnisses.

Die Bf die beantragte die Teilung des Markengesuchs und reichte weitere Belege für die nachstehenden strittigen Waren und Dienstleistungen ein:

  • Klasse 9 : Magnetische oder optische Datenträger.
  • Klasse 12 : Fahrzeuge.
  • Klasse 16 : Druckereierzeugnisse.
  • Klasse 28 : Spielzeug, insbesondere Postautomodelle.
  • Klasse 39 : Lagerung und Verpackung von Waren; Vermittlung von Reisen; Planung  (Transportlogistik) von Verkehrslösungen für Personen- und Güterverkehr; Vermittlung von Beförderungsleistungen; Vermietung von Fahrzeugen; Betrieb von Fahrzeugen auf gemeinschaftlicher Basis (
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