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EuGH: Keine besonderen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Fachbeitrag

EuGH: Keine besonderen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Seit der Infopaq-Entscheidung von 20091 war absehbar, dass der EuGH im Werkbegriff, wie er den Urheberrechtsrichtlinien der EU zugrunde liegt, einen autonomen Begriff des Unionsrechts erkennt, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszu­legen ist. Seither hat der EuGH die Konturen dieses vollharmonisierten Werkbegriffs – unter Einbezug der damit zusammenhängenden quali­tativen Schutzvoraussetzungen – in einer Reihe von Entscheidungen ­näher umrissen. Mit vorliegendem Urteil stellt er nun klar, dass die dabei entwickelten Kriterien – und keine zusätzlichen – auch für Werke der angewandten Kunst gelten. Die ­Situation in der EU entspricht damit im Grundsatz jener, die das Schweizer BGer jüngst in seiner Barhocker-Entscheidung skizziert hat.
sic! 3/2020

EuGH: Unterscheidungskraft einer eingekrümmten Amphore als Formmarke

Fachbeitrag

EuGH: Unterscheidungskraft einer eingekrümmten Amphore als Formmarke

Der EuGH hat im berichteten Urteil entschieden, dass einer eingekrümmten Amphore für Waren der Klassen 29, 30, 32 und 33 Unterscheidungskraft zugestanden werden kann. ­Aufgrund der eher einfachen Form­gestaltung dieser eingekrümmten Amphore mag man sich daher aus schweizerischer Perspektive fragen, ob der EuGH inskünftig eine weniger strenge Eintragungspraxis für Formmarken vorgibt und dies insoweit auch wünschenswerte Impulse für eine Lockerung der strengen Praxis in der Schweiz zur Folge hat.
sic! 9/2020

Kopiervergütung gemäss GT8 und GT9

Fachbeitrag

Kopiervergütung gemäss GT8 und GT9

Art. 59 Abs. 3 URG dient der Rechtssicherheit. Er bezieht sich auf die Tarife als solche und im Ganzen, d. h. auch auf die Modalitäten ihrer Anwendung, z. B. auf die Meldung bzw. Auskunftserteilung oder Abrechnung und die vergütungsbezogenen Vorschriften der Tarife. Tarifvorschriften können Art. 51 Abs. 1 URG konkre­tisieren. Fehlende Kooperation und eine Verletzung der Auskunftspflicht durch die Nutzer können Sanktionen nach sich ziehen. Diese schaffen keine gesetzeswidrigen Vergütungsansprüche. Der Kontext des Massengeschäfts der Verwertungsgesellschaften erlaubt standardisierte Mechanismen in Tarifen, zumal die Verwertungsgesellschaften auf Angaben der Nutzer angewiesen und gerade angesichts von Art. 45 Abs. 1 URG zu einer wirtschaftlichen Verwaltung angehalten sind. Die Vermutung zum Vorhandensein eines kopierfähigen Geräts und somit zum Bestehen der Vergütungspflicht an sich wie auch die Vermutung der Vergütungspflicht aufgrund der Einschätzung durch die Verwertungsgesellschaft sind mit der Rechtsordnung vereinbar, insbesondere mit Art. 8 ZGB.
sic! 9/2020

Sky gegen SkyKick

Fachbeitrag

Sky gegen SkyKick

Am 29. Januar 2020 entschied der EuGH in der Sache «Sky / SkyKick»1. Kurz gesagt ging es um die Frage, ob eine Markeneintragung ­wegen eines vagen oder überbreiten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufgrund absoluter Eintragungshindernisse oder Bösgläubigkeit angreifbar ist. Der EuGH stellte fest, dass fehlende Klarheit und Eindeutigkeit unter keinen der normierten Nichtigkeitsgründe falle. Löschung wegen Bösgläubigkeit komme jedoch in Betracht, auch ohne dass der Anmelder einen bestimmten Wettbewerber habe schädigen wollen. Bösgläubigkeit mache jedoch eine Markeneintragung nur insoweit angreifbar, als tatsächlich die Benutzungsabsicht gefehlt habe. Konkret heisst das z. B. für «Software», dass ein Hersteller einer ganz spezifischen Software ­keinesfalls den Begriff als Ganzen verlieren kann, sondern nur insoweit, als seine Software nicht ­betroffen ist. Das entspricht sozu­sagen einer dem Verzeichnis immanenten sal­vato­rischen Klausel. Mit der Ent­scheidung setzt der EuGH die ­Demontage seiner eigenen IP TRANSLATOR-Entscheidung fort. IP TRANSLATOR hob das öffentliche Interesse an der Bestimmtheit von Waren­verzeichnissen hervor. Dieses wichtige Urteil wird jedoch zunehmend zum stumpfen Schwert, weil das ­Fehlen der Bestimmtheit keine negativen Folgen hat für die Markeninhaber.
sic! 7-8/2020

Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

Fachbeitrag

Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

Das Internet kennt keine Grenzen. Eine im Internet begangene Markenrechtsverletzung kann ihre Wirkungen überall entfalten. Wo aber kann oder muss der Markenrechtsinhaber klagen, wenn er sich gegen eine solche im Internet begangene Markenrechtsverletzung auf der Basis einer Unionsmarke wehren will? Kann er (auch) vor den Gerichten desjenigen Mitgliedstaates klagen, in dem sich die Konsumenten und Händler befinden, an die sich die rechtsverletzende Werbung oder das rechtsverletzende Angebot richtet? Das Fehlen von Grenzen bringt erhebliche Herausforderungen mit sich und erfordert eine sorgfältige Prüfung der internationalen Gerichtsbarkeit und des anwendbaren Rechts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem jüngsten Entscheid einmal mehr Klarheit geschaffen – und dabei die Rechte aus der Unionsmarke (wieder) erheblich gestärkt.
sic! 5/2020

Die «vorsorgliche» Einrede des Nichtgebrauchs im Widerspruchsverfahren

Fachbeitrag

Die «vorsorgliche» Einrede des Nichtgebrauchs im Widerspruchsverfahren

Mit seinem Entscheid B-6675/2016 vom 19. Juni 2019 in Sachen ­«Gerflor / ​Gerflor Theflooringroup / ​Gemfloor» ändert das BVGer seine Praxis in Bezug auf die Auslegung von Art. 22 Abs. 3 MSchV. Demnach kann der Widerspruchsgegner die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke im Rahmen seiner ­ersten Stellungnahme im Widerspruchsverfahren auch dann geltend machen, wenn die Karenzfrist dieser Marke noch gar nicht abgelaufen ist. Falls die Karenzfrist noch vor Erlass des Entscheids über den Widerspruch abläuft, muss diese «vorsorglich» ­geltend gemachte Einrede berücksichtigt werden und der Wider­sprechende entweder den rechtserhaltenden Gebrauch der Widerspruchsmarke oder wichtige Gründe für deren Nichtgebrauch glaubhaft machen. Der vorliegende Beitrag ­beleuchtet einige dogmatische und praktische Fragen, die sich im Zusammenhang mit dieser Praxisänderung stellen.
sic! 1/2020

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Fachbeitrag

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vorliegenden Urteil mit der Relevanz von weniger wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke im Rahmen der Prüfung von deren Unterscheidungskraft auseinanderzusetzen. Er hat dabei seine bisherige Rechtsprechung, gemäss welcher es auf die wahrscheinlichste Benutzungweise ankommt, weiter nuanciert. Mit der vorliegenden Entscheidung bezeichnet der EuGH auch praktisch bedeutsame und naheliegende Benutzungsformen in der jeweiligen Branche als bei der Prüfung der Unterscheidungskraft massgeblich.
sic! 4/2021

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Fachbeitrag

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Der Europäische Gerichtshof hat ­entschieden, dass für die Verwendung von auch nur sehr kurzen Samples grundsätzlich die Zustimmung des Produzenten vorliegen muss. Ausnahmen existieren in zwei Fällen: (i.) Das Sample wird verändert und so in die neue Aufnahme eingebaut, dass es beim Hören nicht mehr erkennbar ist, oder (ii.) der Produzent bzw. Schöpfer der neuen Aufnahme tritt mit Verwendung des Samples als Zitat in eine «geistige Auseinandersetzung» mit dem ursprünglichen Musikstück.
sic! 12/2019

Einblick ins urheberrechtliche Masseninkasso

Fachbeitrag

Einblick ins urheberrechtliche Masseninkasso

In seinem Beitrag beleuchtet Schneuwly die Praxis von ProLitteris zur Durchsetzung der betrieblichen Kopiervergütungen kritisch. Damit stellt er sich gegen den Willen des Gesetzgebers, gegen grosse Teile der Literatur und gegen die weitgehende Bestätigung dieser Praxis durch kantonale Gerichte und das Bundes­gericht. Er hält es für problematisch, die tariflich vorgesehenen Kon­se­quenzen bei ­fehlender Mitwirkung der Nutzerseite mit dem Grundsatz einer geordneten und wirtschaft­lichen Verwaltung (Art. 45 Abs. 1 URG) zu rechtfertigen. Damit unterschätzt der Autor die Bedeutung dieses Grundsatzes im gesetzlichen ­System und in der Realität des tarifgestützten Masseninkassos. Die Auskunftspflicht des Art. 51 Abs. 1 URG und ihre tarifliche Konkretisierung sind im Lichte des Masseninkassos als Kontext sowie ihres Sinns und Zwecks auszulegen. Im Tarif kon­kretisierte, standardisierte und ­kosteneffiziente Melde- und Abrechnungsverfahren sind mit Blick auf die Normenhierarchie und den Grundsatz von Treu und Glauben bzw. das Rechtsmissbrauchsverbot unbedenklich und rechtspolitisch alternativlos.
sic! 12/2019

Ist auch im Ausland Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht?

Fachbeitrag

Ist auch im Ausland Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht?

Mit der Einführung der Swissness-Kriterien durch das revidierte Marken- und Wappenschutzgesetz hat die Schweiz in Sachen Herkunfts­angaben im internationalen Vergleich ein Novum geschaffen. Ein Schweizerkreuz am falschen Ort kann sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich einschneidende Konsequenzen haben. Im Streitfall muss der Beklagte beweisen, dass er die Schweizer Rezeptur oder die Schweizer Herstellungskosten korrekt berechnet hat. Durch diese Regeln werden Schweizer Produkte exklusiver und entsprechend wertvoller. Diese Exklusivität ruft Trittbrettfahrer auf den Plan: Chinesische, indische und amerikanische Kunden kaufen gerne Swissness, aber nicht immer die Produkte aus der Schweiz. Wie steht es um den Schutz der Schweizer Herkunftsangabe im Ausland?
sic! 11/2019

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