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Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Fachbeitrag

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft


Patrick R. Schutte *

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vorliegenden Urteil mit der Relevanz von weniger wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke im Rahmen der Prüfung von deren Unterscheidungskraft auseinanderzusetzen. Er hat dabei seine bisherige Rechtsprechung, gemäss welcher es auf die wahrscheinlichste Benutzungweise ankommt, weiter nuanciert. Mit der vorliegenden Entscheidung bezeichnet der EuGH auch praktisch bedeutsame und naheliegende Benutzungsformen in der jeweiligen Branche als bei der Prüfung der Unterscheidungskraft massgeblich.

Dans le présent arrêt, la Cour de justice de l’Union européenne (CJUE) devait évaluer la pertinence des utilisations moins probables d’une marque dans le cadre de l’examen de son caractère distinctif. Elle a encore nuancé sa jurisprudence antérieure, selon laquelle ce caractère dépend de l’utilisation la plus probable. Dans la présente décision, la CJUE considère également des formes d’utilisation significatives et évidentes en pratique dans l’industrie concernée comme décisives lors de l’examen du caractère distinctif.

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sic! 4/2021

 

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