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Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

Fachbeitrag

Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken


Eva-Maria Strobel *

Das Internet kennt keine Grenzen. Eine im Internet begangene Markenrechtsverletzung kann ihre Wirkungen überall entfalten. Wo aber kann oder muss der Markenrechtsinhaber klagen, wenn er sich gegen eine solche im Internet begangene Markenrechtsverletzung auf der Basis einer Unionsmarke wehren will? Kann er (auch) vor den Gerichten desjenigen Mitgliedstaates klagen, in dem sich die Konsumenten und Händler befinden, an die sich die rechtsverletzende Werbung oder das rechtsverletzende Angebot richtet? Das Fehlen von Grenzen bringt erhebliche Herausforderungen mit sich und erfordert eine sorgfältige Prüfung der internationalen Gerichtsbarkeit und des anwendbaren Rechts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem jüngsten Entscheid einmal mehr Klarheit geschaffen – und dabei die Rechte aus der Unionsmarke (wieder) erheblich gestärkt.

Internet ne connaît pas les frontières. Une violation du droit des marques commise sur Internet peut déployer ses effets partout. Mais où le titulaire du droit à la marque peut-il ou doit-il ouvrir action s’il veut se défendre, en se fondant sur une...

sic! 5/2020

 

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