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Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht

Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG

Art. 4 MSchG setzt für das Recht des Nutzungsberechtigten auf Markeneintrag einen nachweisbaren Vertrag voraus, der zwischen dem wirklichen und dem angemassten Inhaber der Marke bestanden hat und noch besteht und der die Wahrung der geschäftlichen Interessen des Geschäftsherrn sowie eine Ermächtigung zum Gebrauch der fremden Marke zum Inhalt hat.
iusNet IGR 26.06.2018

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist wegen Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig zu qualifizieren. Ebenfalls wegen Verwechslungsgefahr hat die Beklagte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil «Bachmann» ein Familienname sei und weil vorliegend eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei.
iusNet IGR 16.12.2018

«OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

«OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch

Grundsätzlich kann sich die deutsche OTTO-Gruppe auf die zeitliche Priorität ihrer Zeichen berufen. Indessen hat sie sich im Verhältnis zur Otto’s AG eine missbräuchlich verzögerte Berufung auf eine Rechtsverletzung vorwerfen zu lassen, da sie den Gebrauch des jüngeren Zeichens nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich darauf verzichtet hat, ihre prioritären Markenrechte geltend zu machen.
iusNet IP 24.08.2019

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen.
iusNet IP 19.02.2023

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Unter anderem mangels Nachweises besserer Berechtigung fehlt schon die Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 53 MSchG. Zudem sind die Argumente der Klägerin bezüglich fehlenden Ablaufs der Verwirkungsfrist gemäss Art. 53 Abs. 2 MSchG unbehelflich. Auch unlauteres Verhalten liegt nicht vor.
iusNet IP 24.04.2023

Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Markenrecht

Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Das Gericht heisst die Klage bezüglich der im Urteil zu behandelnden Themen gut. Dabei steht im Vordergrund, dass die Beklagte zum eigenen Vorteil Zeichen der Klägerin missbrauchte. Eine Verwirkung des Schutzes der klägerischen Marken wird verneint.
iusNet IP 25.06.2023

Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Entgegen der Vorinstanz erweisen sich sowohl marken- als auch lauterkeitsrechtliche Vorwürfe der Rolex SA bezüglich der konkreten Dienstleistungen des angegriffenen Unternehmens gegenüber seinen Kunden (mithin ohne Berücksichtigung der Werbetätigkeit) im Bereich der Personalisierung von Rolex-Uhren für die relevante Beobachungsperiode als nicht gerechtfertigt.
iusNet IP 27.02.2024

Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen

Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung.
iusNet IP 27.02.2024