Produkte von künstlicher Intelligenz können nicht als Patent angemeldet werden
Produkte von künstlicher Intelligenz können nicht als Patent angemeldet werden
Produkte von künstlicher Intelligenz können nicht als Patent angemeldet werden
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 17. Oktober 2018 reichte Dr. Thaler bei der UKIPO zwei Patentanmeldungen ein, in deren Rahmen er geltend machte, zur Anmeldung berechtigt zu sein, weil die Erfindungen durch eine ihm gehörende Maschine künstlicher Intelligenz (mit der Bezeichnung DABUS) erfolgt seien. Die Vorinstanzen erklärten, diese Anmeldungen erfüllten die formellen Voraussetzungen nicht, weil keine Person im engeren Sinne als Erfinder genannt wurde. Auch habe Dr. Thaler keinen Anspruch auf Patenterteilung auf der Grundlage, dass er Eigentümer von DABUS sei.
Abweisung der Beschwerde
Vorbemerkung: Das Gericht befasste sich auch mit der Frage, ob ein «Anhörungsbeauftragter» zur Entscheidung berechtigt war, die fraglichen Patentanträge seien als zurückgezogen zu betrachten (vgl. Rz. 91 – 99). Da diese Problematik spezifisch britisches Verfahrensrecht betrifft, wird sie untenstehend nicht aufgegriffen.
II. Erwägungen unter dem Aspekt des Erfinderbegriffs (Auszug)
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 7 Abs. 1 des Patents Act 1977 (nachfolgend UKPA) kann jede Person für sich oder gemeinsam mit Dritten ein Patent anmelden. (Rz. 24...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.