Das Gericht bestätigt, dass Produkte der künstlichen Intelligenz (KI) nicht als Patent angemeldet werden können, weil die Anmeldung nach geltendem Recht eine natürliche Person als Erfinder voraussetzt.
Das Bundesberufungsgericht der USA hat die Hürden für funktional definierte Antikörperansprüche mit einem kürzlich ergangenen Entscheid deutlich angehoben. Daraus ergeben sich wichtige Erkenntnisse für das Entwerfen von Patentanmeldungen.