Die Benutzungsmarke an der Goldfarbe des Lindt-Goldhasen ist schutzfähig
Die Benutzungsmarke an der Goldfarbe des Lindt-Goldhasen ist schutzfähig
Die Benutzungsmarke an der Goldfarbe des Lindt-Goldhasen ist schutzfähig
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)
Die schweizerische Konzernobergesellschaft Lindt & Sprüngli sowie eine für Herstellung und Vertrieb in Deutschland eingesetzte Tochtergesellschaft (nachfolgend Klägerinnen) führen als eines ihrer beliebtesten Produkte einen von goldener Folie umhüllten Schokoladehasen mit folgendem Aussehen:
Mit in den letzten 30 Jahren allein in Deutschland abgesetzten 500 Millionen Goldhasen – und damit einem Marktanteil im Jahr 2017 von über 40 % – ist dieses Produkt der mit Abstand meistverkaufte Osterhase Deutschlands, wobei er vor und zu Ostern in grossem Umfang in einer Vielzahl von Medien beworben wird. In einem Verfahren gegen eine Konkurrentin, welche in Deutschland ebenfalls Schokoladenprodukte vertreibt, die u.a. folgendes Erscheinungsbild aufweisen:
machten die Klägerinnen geltend, diese Konkurrentin verletze durch den Vertrieb ihrer...
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