iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Formmarke

Die Benutzungsmarke an der Goldfarbe des Lindt-Goldhasen ist schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Der BGH entschied, dass das fragliche Farbzeichen zu Gunsten der klägerischen Seite kraft Verkehrsgeltung markenrechtlichen Schutz erlangt hat. Dabei stellte das Gericht insbes. darauf ab, dass gemäss einer Verkehrsbefragung deutlich über 50 % der Angesprochenen die gezeigte Farbe in einen Zusammenhang mit Schokoladenhasen von Lindt & Sprüngli brachten.
iusNet IP 27.10.2021

Die Nespressokapsel als Form stellt eine technische Notwendigkeit dar und ist somit nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Verweigerung des Markenschutzes durch das kantonale Gericht erweist sich als richtig, jedoch nicht wegen einer Verkehrsdurchsetzung der Nespressokapsel als Form, sondern weil diese als eine technische Notwendigkeit zu qualifizieren ist. Dabei hält das BGer an zwei Stellen fest, mit Art. 2 Bst. b MSchG solle verhindert werden, dass nicht oder nicht mehr geschützte technische Lösungen auf dem Weg über den Markenschutz ein unbeschränktes Monopol erhalten.
iusNet IP 27.09.2021

Der Lippenstift von Guerlain ist dank originellem Design EU-markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

T‑488/20

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-488/20 v. 14.7.2021

Die spezifische Form des als dreidimensionale EU-Marke beantragten Lippenstifts von Guerlain ist gemäss EU-Ger als EU-Marke schutzfähig, da sie sich dank Fantasiegehalt und Originalität von den Lippenstiften der Konkurrenz hinreichend unterscheidet. Ästhetisch besonders gelungene Formen sind unterscheidungskräftig, wenn das dreidimensionale Zeichen in objektiver Weise und auf ungewöhnliche Art als Design der betroffenen Marke verstanden wird.
iusNet IP 23.08.2021

Die quadratische Verpackungsform für Tafelschokolade ist schutzfähig, weil sie nicht primär ästhetischen Charakter hat

Rechtsprechung
Markenrecht
Die quadratische Form der Verpackung einer Tafelschokolade hat keinen relevanten künstlerischen oder gestalterischen Wert. Deshalb trifft auf sie der nach deutschem Recht für primär ästhetischen Charakter aufweisende Formen verlangte Ausschluss vom Markenschutz nicht zu bzw. kann nicht gesagt werden, die quadratische Verpackungsform beeinflusse den Kaufentscheid der Verbraucher in hohem Mass.
iusNet IP 25.10.2020

Der als Marke beantragten besonderen Form für Land Rover Defender 90 fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht
Die spezifischen Formen betr. den Land Rover Defender 90 sind nicht als Marken schutzfähig, weil ihnen nötige Unterscheidungskraft abgeht. Bezüglich origonärer Unterscheidungskraft weichen die Formen nicht genügend von den Normen und Bräuchen der betroffenen Branche ab. Und eine derivative Unterscheidungskraft fehlt, weil der Nachweis einer ausreichenden Unterscheidungswirkung als Marke nicht erbracht wurde.
iusNet IP 25.10.2020

EuGH: Unterscheidungskraft einer eingekrümmten Amphore als Formmarke

Fachbeitrag

Urteil des Gerichtshofs vom 12. Dezember 2019 in der Rechtssache C-783/18 P Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gegen Wajos GmbH

Der EuGH hat im berichteten Urteil entschieden, dass einer eingekrümmten Amphore für Waren der Klassen 29, 30, 32 und 33 Unterscheidungskraft zugestanden werden kann. ­Aufgrund der eher einfachen Form­gestaltung dieser eingekrümmten Amphore mag man sich daher aus schweizerischer Perspektive fragen, ob der EuGH inskünftig eine weniger strenge Eintragungspraxis für Formmarken vorgibt und dies insoweit auch wünschenswerte Impulse für eine Lockerung der strengen Praxis in der Schweiz zur Folge hat.
sic! 9/2020

Formmarkenschutz und Kompatibilitätsinteresse

Fachbeitrag
Markenrecht
Die grundsätzlichen Fragen zum Schutz von Produktformen durch Markenrecht können heute als ­geklärt betrachtet werden. Dennoch gibt es auch mehr als 25 Jahre nach dem Inkrafttreten des Markenschutzgesetzes noch offene Fragen. Insbesondere gibt es widersprüchliche Rechtsprechung dazu, ob das Interesse, mit einem Primärprodukt kompatible Ersatzteile anzubieten, eine technische Notwendigkeit i.S.v. Art. 2 lit. b MSchG zu begründen vermag. Dieser Beitrag schlägt Antworten auf diese und weitere offene Fragen vor, namentlich nach den für die Prüfung nach Art. 2 lit.
sic! 11/2019