iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Rechtswidrigkeit

Ineinandergreifende weinrote (Mond-)Sicheln einer Bildmarke erinnern laut BVGer zu stark an den geschützten Roten Halbmond

Kommentierung
Markenrecht
Verwendet eine Marke öffentlich geschützte Embleme, die einem Gebrauchsverbot unterliegen, dürfen diese in der Marke als Ganzes nicht mehr erkennbar sein, indem man ihnen durch die Zeichengestaltung eine weitere eigenständige Bedeutung zukommen lässt. Dies ist der Anmelderin einer Bildmarke vorliegend nicht gelungen: Das BVGer hat zwei ineinandergreifende violettrotfarbige Sicheln als mit dem Roten Halbmond verwechselbar eingestuft.
Fabio Versolatto
iusNet IP 12.10.2022

Ein Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs geht zeitlich der Behandlung eines Widerspruchs vor

Rechtsprechung
Markenrecht
Betrifft ein Löschungsantrag wegen Nichtgebrauchs nur einen Teil der Produkte, für welche die Gegenpartei bereits Widerspruch eingelegt hatte, kann das IGE das gesamte Widerspruchsverfahren bis zum Abschluss des Löschungsverfahrens sistieren; denn der mit der Sistierung verbundene Zeitverlust des Widersprechenden stellt keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil dar und verletzt auch das Beschleunigungsgebot nicht.
iusNet IP 18.08.2022

Das aus zwei Sicheln zusammengesetzte Zeichen von Galderma verstösst gegen den Schutz des Roten Halbmondes

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Symbol des Roten Halbmondes ist analog zum Roten Kreuz grundsätzlich in jeder Formgestaltung und in jedem Ton der Farbe rot geschützt. Da die Elemente des fraglichen Zeichens ohne weiteres als Halbmonde erkennbar sind und einen hohen Rot-Anteil aufweisen, liegt ein Verstoss gegen Rotkreuzgesetz und Art. 2 Bst. d MSchG vor. Eine Ausnahme vom entsprechenden Gebrauchsverbot ist nicht gegeben, weil die beiden strittigen Zeichenelemente in ihrer Gesamtheit als Rote Halbmonde erkennbar bleiben.
iusNet IP 18.08.2021

Das Zeichen «Osaka Soda (fig.)» mit sichelförmig gebogenem Element verstösst nicht gegen den Schutz des Roten Halbmondes

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Symbol des Roten Halbmondes geniesst im Rahmen des Rotkreuzgesetzes, mithin der schweizerischen öffentlichen Ordnung grundsätzlich absoluten Schutz in dem Sinne, als das Zeichen isoliert von allfälligen weiteren Zeichenbestandteilen sowie ohne Rücksicht auf die Art der beanspruchten Produkte zu beurteilen ist. Im vorliegenden Fall liegt gemäss BVGer jedoch eine Ausnahme vor, weil die weiteren figurativen Elemente dazu führen, dass die Marke gemeinsam als Fantasiezeichen wahrgenommen wird.
iusNet IP 25.02.2020