iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Roter Halbmond

Ineinandergreifende weinrote (Mond-)Sicheln einer Bildmarke erinnern laut BVGer zu stark an den geschützten Roten Halbmond

Kommentierung
Markenrecht
Verwendet eine Marke öffentlich geschützte Embleme, die einem Gebrauchsverbot unterliegen, dürfen diese in der Marke als Ganzes nicht mehr erkennbar sein, indem man ihnen durch die Zeichengestaltung eine weitere eigenständige Bedeutung zukommen lässt. Dies ist der Anmelderin einer Bildmarke vorliegend nicht gelungen: Das BVGer hat zwei ineinandergreifende violettrotfarbige Sicheln als mit dem Roten Halbmond verwechselbar eingestuft.
Fabio Versolatto
iusNet IP 12.10.2022

Das aus zwei Sicheln zusammengesetzte Zeichen von Galderma verstösst gegen den Schutz des Roten Halbmondes

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Symbol des Roten Halbmondes ist analog zum Roten Kreuz grundsätzlich in jeder Formgestaltung und in jedem Ton der Farbe rot geschützt. Da die Elemente des fraglichen Zeichens ohne weiteres als Halbmonde erkennbar sind und einen hohen Rot-Anteil aufweisen, liegt ein Verstoss gegen Rotkreuzgesetz und Art. 2 Bst. d MSchG vor. Eine Ausnahme vom entsprechenden Gebrauchsverbot ist nicht gegeben, weil die beiden strittigen Zeichenelemente in ihrer Gesamtheit als Rote Halbmonde erkennbar bleiben.
iusNet IP 18.08.2021