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Nachahmungsfreiheit

Kein Eingriff in den Schutzbereich des europäischen Patents EP 1 934 414 B1 – und überhaupt keine Äquivalenz

Kommentierung
Patentrecht
Mit der Feststellung, dass es sich beim Längsträger der angegriffenen Ausführungsform um ein Tragwerk handeln kann, wurde eine für die Bestimmung des Schutzbereichs relevante Sachverhaltsfeststellung getroffen. Mit Blick auf das Urteil 4A_421/2022 v. 11. April 2022 könnte somit vorliegend eine Prüfung einer Nachahmung gemäss Art 66 Abs. 1 lit. a PatG von Amtes wegen auch ohne entsprechendes Parteivorbringen angezeigt gewesen sein. Gegen das Urteil wurde Beschwerde am Bundesgericht erhoben. 
Thomas Körner
iusNet IP 28.01.2024

Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte

Rechtsprechung
Urheberrecht
Das Gericht hiess die Klage des Inhabers an Urheberrechten bezüglich Grillgeräte «Feuerring» gut für den Teil der betroffenen Objekte, an denen die Beklagten nicht ihrerseits Urheberrechte erlangt hatten. In lauterkeitsrechtlicher Hinsicht können die Beklagten zwar weder Duldung ihres Verhaltens noch guten Glauben geltend machen; der Kläger dringt jedoch nicht durch, weil er nicht nachwies, dass er im fraglichen Zeitpunkt überhaupt im Wettbewerb stand.
iusNet IP 14.12.2021

Weichenstellung beim urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsobjekten

Fachbeitrag
Urheberrecht
Designrecht
Während der EU-Gesetzgeber das ­Urheberrecht nach wie vor nur punktuell vereinheitlicht hat, gestaltet der EuGH das Urheberrecht in den letzten Jahren mittels zahlreicher Urteile – jüngst zunehmend nicht nur für die digitale, sondern auch für die analoge Welt. In diesem Kontext hat das oberste Gericht der EU in allerjüngster Zeit zwei wegweisende Urteile gefällt.
sic! 10/2020

Die Berücksichtigung sogenannt technischer Merkmale im sogenannt nicht technischen Immaterialgüterrecht

Fachbeitrag
Auch dieses Jahr lud INGRES in die ­Kartause Ittingen zum traditionellen und wie immer gut besuchten ­«It­tinger Workshop zum Kenn­zeichenrecht», und auch dieses Jahr lag die organisato­rische Verantwortung beim Geschäftsführer Christoph Gasser, während das Konzept vom Präsidenten Michael Ritscher stammte, der auch durch den zweitägigen Workshop führte und das Thema wiederum sowohl aus der Sicht des schweizerischen als auch jener des deutschen und des Unionsrechts beleuchtete.
sic! 1/2020