Urheberrecht am Scheideweg – wenn Künstliche Intelligenz (KI) mit der Kreativität menschlichen Schaffens konkurriert – oder vielmehr kooperiert
Urheberrecht am Scheideweg – wenn Künstliche Intelligenz (KI) mit der Kreativität menschlichen Schaffens konkurriert – oder vielmehr kooperiert
Urheberrecht am Scheideweg – wenn Künstliche Intelligenz (KI) mit der Kreativität menschlichen Schaffens konkurriert – oder vielmehr kooperiert
Das Internet der Dinge prägt den heutigen Alltag, vom Smart Home, von Gegenständen, die untereinander kommunizieren, denkenden Kühlschränken und intelligenten Autos bis hin zu einer künftigen Verknüpfung der realen Welt mit der virtuellen. 1 So verwundert es nicht, dass auch die Kunst davon erfasst wird: Die KI hat Einzug in den Bereich der Kunst, der Musik, der Literatur gehalten. Da stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Bezug zum Urheberrecht, wie das die Beispiele von Beethovens 10. unvollendeter Symphonie, „Next Rembrandt“oder „Dreamwriter“ belegen. Einen Denkansatz liefern die beiden im Folgenden zitieren Urteile aus dem chinesischen Rechtsbereich.
Was vermögen die genannten Beispiele auszulösen?
Zu Beethovens 10. Symphonie lagen bei seinem Tod nur Skizzen vor. Zwecks Vollendung der Unvollendeten hat ein Team aus Musikwissenschaftlern und KI-Spezialisten mit Hilfe der vorhandenen Skizzen und weiteren Werken von Beethoven sowie anderen Komponisten dieser Zeit eine Software entwickelt und so mittels des Einsatzes von KI die 10. Symphonie vollendet. Es ist dabei naheliegend, dass das Resultat durch ein Zusammenwirken von...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.