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Fotografie

Urheberrecht am Scheideweg – wenn Künstliche Intelligenz (KI) mit der Kreativität menschlichen Schaffens konkurriert – oder vielmehr kooperiert

Fachbeitrag
Urheberrecht
Beethoven’s 10., eine mittels KI vollendete Symphonie, der „Next Rembrandt“, ein vom Computer geschaffenes Gemälde, zwei Entscheide aus dem chinesischen Rechtskreis zur Frage, ob ein durch KI geschaffenes Werk urheberrechtlichen Schutz geniessen kann. Inwieweit vermöchten die urheberrechtlichen Bestimmungen zu fotografischen Werken eine Lösung zu bieten? Wäre Art. 2 Abs. 3bis URG ein möglicher Denkansatz zu einer künftigen analogen Norm-Regelung, damit ein mit KI geschaffenes Werk nicht dem rechtsfreien Raum anheimgestellt ist?
Inge Hochreutener
iusNet IP 20.12.2020

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die Fotografie aus bildtheoretischer und urheberrechtlicher Perspektive

Die urheberrechtliche Beurteilung von Fotografien erfolgt zumeist ausschliesslich innerhalb der Werkkategorie «fotografische Werke». Allerdings sind längst nicht mehr alle «Fotografien» rein fotografischer Natur, sondern Bilder. Für die Beurteilung von Bildern gelten jedoch teils andere, weiter gehende und auf jeden Fall spezifische Kriterien. Um dem Wesen von fotografischen Bildern gerecht zu werden, sind somit werk-adäquate Kriterien heranzuziehen. Damit dies in der rechtlichen Beurteilung nachvollzogen werden kann, bedarf es einer vorausgehenden bildtheoretischen Darlegung.
sic! 03/2015