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Domaine du droit 05

Patentrecht

When in Rome do as the Romans do?

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Die Klarstellung der Beschwerdekammern des EPA zur Übertragung von Prioritätsrechten in T205/14 und deren Befolgung in der neueren europäischen nationalen Rechtsprechung

Die durch die Entscheidung T62/05 der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts gestiftete Verwirrung zur Frage, welche Bedingungen an die gültige Übertragung eines Prioritätsrechts gestellt werden müssen und welches Recht auf Prioritätsrechtsübertragungen anwendbar ist, klärte eine neuere Entscheidung T205/14, die in diesem Beitrag vorgestellt wird: Es ist das auf den Vertrag anwendbare nationale Recht. Der Artikel stellt die Entscheidung T205/14 sowie deren Rezeption in die nationale Rechtsprechung der Vertragsstaaten vor. Der Beitrag leuchtet zudem die Grenzen der Aussagen der T205/14 aus und zeigt auf, worauf bei der Abfassung von Prioritätsrechtsübertragungserklärungen auch nach der Klarstellung in der T205/14 zu achten ist.
sic! 03/2017

International-prozessrechtliche Herausforderungen des EU-Patentsystems für die Schweiz

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Immaterialgüterrechtliches Prozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
Die EU-Mitgliedstaaten bereiten sich zurzeit auf die Einführung des Einheitlichen Patents vor. Können die Entscheidungen des zukünftigen Einheitlichen Patentgerichts in der Schweiz anerkannt werden, oder ist das Lugano-Übereinkommen (erneut) anzupassen? Und wie verhält es sich mit den neuen gerichtlichen Zuständigkeitsregeln betreffend Einheitliche Patente? Nach Auffassung des Autors ist eine Anpassung des LugÜ nicht nötig.
sic! 07-8/2016

«Swiss-Type Claims»: Der Anfang einer kleinen Revolution und ihre Bedeutung für das Patentrecht in Neuseeland

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Als ein Weg, um die fehlende Patentierbarkeit von Verfahren zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers zu kompensieren, sind «Swiss-type Claims» (schweizerische Anspruchsform) für neue Verwendungen bekannter Medikamente umstritten. Da die Schweiz eine starke – und patentabhängige – Pharmaindustrie hat, ist es kein Wunder, dass sie als erstes Land diese Ansprüche zugelassen hat. Man kann sich vorstellen, dass dies ebenso in Europa Sinn macht. Für Neuseeland, welches keine grosse patentabhängige Industrie hat, ist eine solche Erlaubnis nicht angebracht. Dieser Artikel diskutiert die Natur solcher Ansprüche in einer rechtsvergleichenden Perspektive und untersucht die Situation in der Schweiz, beim Europäischen Patentamt und in Neuseeland. Der Artikel analysiert den Kontext, in dem Swiss-type Claims gewährt werden, und fragt, ob deren Gewährung der ökonomischen und Entwicklungs-Situation von Neuseeland angemessen ist.
sic! 04/2016

Die «Smartphone Wars» nach der Entscheidungsschlacht

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Seit einiger Zeit forciert die Europäische Kommission das Kartellrecht zur Eindämmung der sog. Smartphone Wars. Darunter versteht man den mittels Patenten ausgetragenen Kampf um Marktanteile zwischen den Akteuren im Bereich der Mobiltelefonie und -kommunikation. Patente sind auf den entsprechenden Märkten besonders wertvoll, wenn sie in technologischen Standards enthalten sind. Im Rahmen einer Vorlagefrage des LG Düsseldorf hatte der Europäische Gerichtshof aufgrund divergierender Rechtsauffassungen Gelegenheit und Aufgabe, verbindliche Vorgaben zum Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern zu schaffen. Mit seinem Entscheid vom 16. Juli 2015 scheint dies geglückt. Dessen Einordnung weckt aber Zweifel an der Richtigkeit des eingeschlagenen kartellrechtlichen Wegs. Vertragliche oder immaterialgüterrechtliche Lösungsansätze lägen näher.
sic! 01/2016

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

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Im genannten Aufsatz der wurde der Weg der Rechtsprechung des EPA zur Priorität bis heute aufgezeigt sowie die Probleme, die infolge Selbstkollision mit eigenen Anmeldungen der gleichen Patentfamilie unter dieser etablierten Rechtsprechung entstehen. Zudem wurde die neuere Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des EPA vorgestellt, die einen Ausweg aus dieser Problematik vorschlägt, aber im Widerspruch zur etablierten Rechtsprechung steht, und es wurden Werkzeuge vorgeschlagen, die diese neuere Rechtsprechung für die Praxis anwendbar machen. Im Aufsatz wurde bereits an­gekündigt, dass eine Technische Beschwerdekammer eine Vorlage für die Grosse Beschwerdekammer zu dieser Thematik in Ausarbeitung hat. Diese Technische Beschwerdekammer hat nun kürzlich die Zwischenentscheidung gefällt, eine solche Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer zu machen, und die Entscheidung und die Vorlagefragen sollen in Ergänzung des genannten Aufsatzes kurz vorgestellt werden.
sic! 10/2015

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

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Die durch Rechtsprechung etablierte, vergleichsweise strenge Sichtweise des EPA zur materiellen Gültigkeit eines Prioritätsanspruchs hat bei den häufig auftretenden verallgemeinernden Änderungen der Nach- zur Prioritätsanmeldung in den letzten Jahren kontroverse Folgen gezeitigt: So haben zunächst Beschwerdekammern des EPA wegen ungültiger Prio­rität die Selbstkollision der europä­ischen Nachanmeldung mit der eigenen Prioritätsanmeldung für möglich erklärt, dann wurde in einer nächsten Welle die Selbstkollision zwischen Stamm- und Teilanmeldungen eröffnet. Diese Rechtsprechung erschwert oder verunmöglicht sogar teilweise den Aufbau effektiven Patentschutzes und hat entsprechend eine intensive und kontroverse Diskussion ausgelöst. Einzelne kürzlich ergangene Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA haben nun mit einem neuen Ansatz zur Priorität einen kreativen Ausweg aufgezeichnet, stehen aber in gewissem Widerspruch zur früheren Rechtsprechung, was Rechtsunsicherheit erzeugt. Eine Beschwerdekammer hat nun in einem Fall angezeigt, die Sache der Grossen Beschwerdekammer zur Bereinigung vorzulegen.
sic! 09/2015

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

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Dans le contexte de la concurrence croissante entre substances originales et médicaments génériques, il est fréquent que des litiges de droit des brevets soient transigés par les parties d’une manière potentiellement non-conforme aux règles régissant l’interdiction des accords en matière de concurrence. Ce type de transactions soulève de difficiles questions quant aux champs d’application respectifs du droit des brevets et du droit de la concurrence. La présente contribution relate essentiellement deux décisions rendues en la matière, l’une par la Cour Suprême des États-Unis et l’autre par la Commission Européenne, avant d’examiner brièvement la manière dont une telle transaction pourrait être analysée en Suisse.
sic! 06/2015

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

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Vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz werden vermehrt Strei­tigkeiten geführt, die sich mit der ­Patentübertragung befassen. Der ­Beitrag zeigt auf, dass Streitigkeiten über die Patentinhaberschaft schiedsfähig sind, und nach welchem Recht diese in der Regel zu beurteilen sind. Weiter wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen das euro­päische und das Schweizer Patent­erteilungsverfahren gestützt auf Schiedsklagen ausgesetzt werden kann, bevor auf die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsentscheiden über die Patentübertragung eingegangen wird. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich dabei auf internationale Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz.
sic! 05/2015

Zivilrechtliches Verschulden bei der Verletzung von Schutzrechten

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Verschulden und Bösgläubigkeit sind von zentraler Bedeutung für die finan­ziellen Ansprüche des Schutzrechtsinhabers aus der Verletzung seiner immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte. Die Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Verschulden der Verletzer von Immaterialgüterrechten ist in der Schweiz jedoch spärlich. Der Beitrag bettet die vorhandene Rechtsprechung in die dogmatischen Grundlagen ein und würdigt die in der Lehre vertretenen Auffassungen kritisch. Ein besonderes Augenmerk gilt den Fragen, wann sich der Ver­letzer entschuldigend auf seine Unkenntnis des Schutzrechts berufen kann und ob und gegebenenfalls ­unter welchen Umständen die vorgängige Einholung eines Gutachtens durch eine Fachperson zu entschuldigen vermag. La faute et la mauvaise foi jouent un rô
sic! 01/2015

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