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Domaine du droit 05

Patentrecht

Maschine vs. Mensch: das europäische Patentamt (EPA) versagt einer Maschine mit künstlicher Intelligenz den Erfinderstatus

Jurisprudence
Patentrecht
Das EPA hat die Patentanmeldungen EP 18 275 163 und EP 18 275 174 zurückgewiesen, weil der genannte Erfinder kein Mensch, wie es das Europäische Patentübereinkommen verlangt, sondern eine KI-Maschine sei. 
iusNet IP 25.02.2020

Patentnichtigkeit wegen unzulässiger Änderung

Jurisprudence
Patentrecht

O2017_009 Urteil BPatG vom 7. November 2019

Handelt es sich bei Patenten um Teilanmeldungen, muss der beanspruchte Gegenstand sowohl in den Unterlagen der Vorgeneration (Stammanmeldung) als auch in den Unterlagen der Patentanmeldung Stützung finden (Art. 76 und 123 EPÜ), damit keine unzulässige Änderung vorliegt.
iusNet IP 16.12.2019

Patentierung von computerimplementierten Simulationen

Articles thématiques
Patentrecht
Anfang dieses Jahres wurde der Grossen Beschwerdekammer des ­Europäischen Patentamts (EPA) ein Antrag gestellt, der computerim­plementierte Simulationen betrifft. Die technische Beschwerdekammer stellte sich nämlich die Frage, ob dem Verfahren T 489/14, «Pedestrian ­simulation / Connor», betreffend eine Simulation von Fussgängern, die ­Patentfähigkeit zugesprochen werden soll. Dabei scheint die antrag­stellende technische Beschwerde­kammer den bereits ergangenen Entscheiden zu Simulationen («In­fineon» und «Areva») zu widersprechen. Hintergrund ist eine Besonderheit der Ansprüche im Antrag auf Patenterteilung: Nebst der Anwendung auf ein Computersystem enthalten die Ansprüche keinen (weiteren) technischen Effekt, der für die Prüfung der erfinderischen Tätigkeit als tech­nisches Mittel infrage kommt.
sic! 12/2019

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilverfahren. Änderung der Patentansprüche wird als neue Tatsache angesehen.

Éclairages
Patentrecht
Die verfahrensrechtlichen Grundsätze (der Zivilprozessordnung) in Bezug auf Noven gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren. Somit ist Art. 229 Abs. 1 ZPO zu beachten, sofern sich eine Partei bereits zweimal uneingeschränkt zur Sache geäussert hat. Eine Änderung der Patentansprüche in einem patentrechtlichen Prozess wird dem Vorbringen von Noven gleichgesetzt.
Matthias Steinlin
iusNet IP 27.10.2018

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilprozessen

Jurisprudence
Patentrecht

4A_70/2019 vom 6.8.2019

Die verfahrensrechtlichen Grundsätze gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren. Insbesondere darf sich jede Partei nur zweimal uneingeschränkt äussern (neue Tatsachen und Beweismittel einbringen). Eine Änderung der Patentansprüche wird dem Vorbringen von neuen Tatsachen (Noven) gleichgesetzt. Somit ist Art. 229 Abs. 1 ZPO zu beachten.
iusNet IP 27.10.2018

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