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Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

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Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Tobias Bremi *

Die durch Rechtsprechung etablierte, vergleichsweise strenge Sichtweise des EPA zur materiellen Gültigkeit eines Prioritätsanspruchs hat bei den häufig auftretenden verallgemeinernden Änderungen der Nach- zur Prioritätsanmeldung in den letzten Jahren kontroverse Folgen gezeitigt: So haben zunächst Beschwerdekammern des EPA wegen ungültiger Prio­rität die Selbstkollision der europä­ischen Nachanmeldung mit der eigenen Prioritätsanmeldung für möglich erklärt, dann wurde in einer nächsten Welle die Selbstkollision zwischen Stamm- und Teilanmeldungen eröffnet. Diese Rechtsprechung erschwert oder verunmöglicht sogar teilweise den Aufbau effektiven Patentschutzes und hat entsprechend eine intensive und kontroverse Diskussion ausgelöst. Einzelne kürzlich ergangene Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA haben nun mit einem neuen Ansatz zur Priorität einen kreativen Ausweg aufgezeichnet, stehen aber in gewissem Widerspruch zur früheren Rechtsprechung, was Rechtsunsicherheit erzeugt. Eine Beschwerdekammer hat nun in einem Fall angezeigt, die Sache der Grossen Beschwerdekammer zur Bereinigung vorzulegen.

L’approche...

sic! 09/2015

 

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