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Domaine du droit 06

Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «HONOR» setzt sich gegen das Zeichen «FOR HONOR (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das jüngere Zeichen schafft im Vergleich mit der Widerspruchsmarke eine relevante Verwechslungsgefahr angesichts besonders ausgeprägter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens.
iusNet IP 23.06.2022

«POPPIT’S» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit gegen «POPCHIPS» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Trotz ausgeprägter Produkteähnlichkeit und der Parallelen im Zeichenanfang «POP» ist keine relevante Verwechslungsgefahr gegeben. Dabei steht im Vordergrund, dass das übernommene «POP» beschreibend wirkt und sich bezüglich «PIT’s» im Vergleich zu «CHIPS» sowohl in klanglicher als auch schriftbildlicher und sinngehaltlicher Hinsicht ausreichend unterscheidungskräftige Elemente ergeben.
iusNet IP 23.06.2022

Das Zeichen «[Flaschenform] (fig.)» bzw. «Nemiroff (3D)» ist markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer widerspricht dem Entscheid des IGE. Zwar habe dieses zu Recht allein auf die Abbildungen gemäss Registerauszug «Hinterlegungsbestätigung» abgestellt. Indessen sei eine ausreichende Unterscheidungskraft zu bejahen; denn der Gesamteindruck des Zeichens wirke dank der vertikalen und waagrechten Schriftzüge «Nemiroff» kennzeichnungskräftig.
iusNet IP 23.06.2022

«PRINZ» (alkoholische Getränke) setzt sich gegen «PRINZENHAUS» (alkoholische und alkoholfreie Getränke) durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt, dass sowohl für alkoholische Getränke (Widerspruchs- sowie jüngere Marke) als auch für nicht-alkoholische Durstlöscher (jüngere Marke) zumindest Warengleichheit bestehe. Zeichenähnlichkeit ist insofern gegeben, als das angefochtene Zeichen das ältere voll übernimmt und mit den Zusatzelementen nicht genügend unterscheidungskräftig wirkt.
iusNet IP 23.06.2022

«HERVYYTA» setzt sich gegen «Enhervyda (fig.)» für pharmazeutische Waren durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt eine Quasi-Identität der beanspruchten pharmazeutischen Waren sowie eine relevanten Zeichenähnlichkeit (insbes. in Wortklang und Schriftbild), was angesichts erhöhter Aufmerksamkeit des Publikums trotz leicht reduzierter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu Verwechslungsgefahr führen könne.
iusNet IP 23.06.2022

Das Zeichen «SWISSVOICE» war wegen Nichtgebrauchs für einen Teil seiner Produkte zu löschen

Jurisprudence
Markenrecht
Der Antrag auf Löschung des Zeichens «SWISSVOICE» wegen Nichtgebrauchs für die streitigen Produkte setzte sich aufgrund des Vermerks «made in China» auf Telefonverpackungen für mit diesen Geräten zusammenhängenden Waren durch, nicht jedoch für die übrigen Produkte.
iusNet IP 23.06.2022

«PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» sowie «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» sind nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Wegen Irreführung nach Art. 2 Bst. c MSchG sind die Marken «PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» der Puma SE entgegen dem Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich nichtig. Gleichzeitig unterliegt die FIFA der Widerklage der Puma SE, indem das BGer den FIFA-Zeichen «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» die nötige Unterscheidungskraft abspricht.
iusNet IP 23.06.2022

Der Domain-Name «rspsa» einer Konkurrentin ist im Verhältnis zur Firma «RSP Rail Service Partner SA» namens-, firmen- sowie lauterkeitsrechtlich zulässig

Jurisprudence
Markenrecht
Namensrechtlich unterscheidet sich der Domain-Name «rspsa» gemäss ausführlicher Begründung durch das BGer genügend von «RSP Rail Service Partner SA». Hinsichtlich der weiteren Themen der Beschwerde (Firmenrecht, UWG sowie rechtliches Gehör) übernimmt das Gericht ohne weiteres die Argumentation der Vorinstanz, was zur Abweisung sämtlicher Beschwerdeanträge führt.
iusNet IP 23.06.2022

Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022

Éclairages
Markenrecht
Mit der Kündigung des Übereinkommens CH/D wird das Territorialitätsprinzip im Markenrecht betont. Es wird weiterhin durch die Bestimmungen betreffend die Exportmarken eingeschränkt. Für altrechtliche Fälle behalten das Übereinkommen CH/D und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts i.S. Prosegur zumindest vorübergehend Bedeutung.
Brigitte Bieler
iusNet IP 24.04.2022

Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken

Éclairages
Markenrecht
Die im Verkehr für Mineralwasser aus Vals (Graubünden) durchgesetzte Widerspruchsmarke VALSER (fig.) setzt sich – anders als noch beim IGE – vor Bundesverwaltungsgericht gegen die jüngere Wortmarke Valser Bier – Das Original Bernstein Oberbräu, welche für Biere schweizerischer Herkunft eingetragen war, wegen Verwechslungsgefahr durch.
Fabio Versolatto
iusNet IP 24.04.2022

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