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Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Markenrecht

Domaine du droit 06

Markenrecht

«Zwei Kreise (fig.)» von Mastercard setzt sich gegenüber «Savl (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
«Zwei Kreise (fig.) setzt sich gegen das jüngere Zeichen «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit nicht durch; dies auch angesichts der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Daran ändert die sinngemäss als durchschnittlich bezeichnete Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nichts.
iusNet IP 19.02.2023

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen.
iusNet IP 19.02.2023

Die Abbildung der typischen Film-Figur («Charlot») von Charlie Chaplin ist nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht

018141170

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EUIPO Entscheid v. 3.1.2023 / 018141170

Die Verwendung der Film-Figur «Charlot» als fotografische Darstellung von Charlie Chaplin ist im Rahmen einer Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen; denn ihr fehlt die nötige Unterscheidungskraft.
iusNet IP 19.02.2023

Der Zeichengebrauch in der Schweiz vor der konkreten Fünfjahresfrist ist für den Exportgebrauch nicht schädlich

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen dem IGE bestätigt (auch) das BGer, dass die Verwendung der betroffenen Zeichen in der fraglichen Fünfjahresfrist für Uhrenverkäufe (ca. 60 Stück zu mehreren tausend Franken) im asiatischen Raum die Voraussetzungen des Gebrauchs für den Export erfüllte. Die Zeichenverwendung für den Schweizer Markt, jedoch vor der relevanten Zeitperiode, wirkt nicht schädlich.
iusNet IP 19.02.2023

Die Darstellung eines A ohne Querbalken ist schutzfähig und der Eintrag war nicht missbräuchlich

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass der fragliche Grossbuchstabe A, jedoch ohne Querbalken und mit abgeflachter Spitze, in Bezug auf die (breit gefächerten) beanspruchten Produkte die nötige Unterscheidungskraft entfaltet bzw. nicht zum Gemeingut gehört, zumal auch kein Freihaltebedürfnis bestehe. Weiter geht auch der Einwand fehl, es liege ein missbräuchlicher Markenerwerb vor.
iusNet IP 19.02.2023

Das Zeichen «A.__» ist infolge Markenanmassung des Beklagten auf die Klägerin zu übertragen

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht heisst eine Klage auf Markenübertragung wegen missbräuchlichen Markeneintrags des fraglichen Zeichens durch den Beklagten gut. Der Missbrauch ist sowohl lauterkeitsrechtlich als auch – gestützt auf Art. 2 ZGB – markenrechtlich gegeben; denn der Markeneintrag durch den Beklagten erfolgte zwecks Druckerzeugung auf die Klägerin.
iusNet IP 20.12.2022

Der Bildmarke mit sattelähnlicher Form von Christian Dior Couture fehlt teilweise die nötige Unterscheidungskraft

Jurisprudence
Markenrecht

R 32/2022-2

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

R 32/2022-2 v. 7.9.2022

Die EUIPO-Beschwerdekammer verneint die nötige Unterscheidungskraft für Taschen, Handtaschen, Schutzhüllen sowie Reise-, Toiletten- und Schminkbeutel. Mangels ihr bekannter vergleichbarer Ähnlichkeiten von Drittprodukten mit dem Zeichen genüge die Unterscheidungswirkung jedoch für die übrigen Waren.
iusNet IP 20.12.2022

Einer Bildmarke von Luis Vuitton fehlen die nötige Unterscheidungskraft und auch eine Verkehrsdurchsetzung

Jurisprudence
Markenrecht
Das Nichtigkeitsbegehren gegen eine Marke von Louis Vuitton setzt sich durch. Nachdem das EUIPO der Marke die nötige Unterscheidungskraft absprach, argumentierte die Markeninhaberin mit Verkehrsdurchsetzung und reichte Belege für einen Teil der EU-Staaten ein. Diese Dokumente wurden nicht als hinreichend beweiskräftig qualifiziert.
iusNet IP 20.12.2022

Fehlende Unterscheidungskraft von «Al Brain» mit Bezug auf die beanspruchten Produkte

Jurisprudence
Markenrecht
Dem Zeichen «Al Brain» fehlt die nötige Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen es im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als direkt beschreibend.
iusNet IP 20.12.2022

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