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Domaine du droit 06

Markenrecht

Art. 4a MSchV ermöglicht bei Markenveräusserungen Parteiwechsel im Beschwerdeverfahren

Jurisprudence
Markenrecht
Seit 1.12.2021 gilt gemäss Art. 4a MSchV nicht mehr die Praxis des BVGer, wonach die Veräusserung einer Marke während eines sie betreffenden Beschwerdeverfahrens an den bisherigen Parteistellungen nichts änderte. Dank Verweisung auf Art. 83 ZPO durch Art. 4a MSchG erhält der Erwerber einer solchen Marke die Gelegenheit, in das laufende Verfahren einzutreten.
iusNet IP 20.12.2022

«Hotel Tonight (fig.)» setzt sich im Widerspruch gegen «Verychic Tonight (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «Hotel Tonight (fig.)» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «Verychic Tonight (fig.)» wegen relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit durch. Dabei steht im Vordergund, dass das kennzeichnungskräftige Element «tonight» durch die jüngere Marke – grafisch sogar hervorgehoben – übernommen wurde.
iusNet IP 20.12.2022

«SET ONE» setzt sich gegen «se:one – der deutsche Messestuhl» mangels Gebrauchs in der Schweiz nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Im Zusammenhang mit einer Nichtgebrauchseinrede bezüglich der Widerspruchsmarke «SET ONE» misslingt die Opposition gegen das jüngere Zeichen «se:one – der deutsche Messestuhl»; denn die Inhaberin der Widerspruchsmarke kann weder einen Zeichengebrauch in Deutschland noch einen solchen in der Schweiz glaubhaft machen.
iusNet IP 20.12.2022

«GRANINI» setzt sich gegen «GRANISLUSH» insbes. wegen Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke durch

Jurisprudence
Markenrecht
Der Widerspruch zu Gunsten der Marke «GRANINI» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «GRANISLUSH» wegen relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit bezüglich Schriftbild und Wortklang durch. Angesichts der äusserst bekannten Widerspruchsmarke sei zumindest eine mittelbare Verwechslungsgefahr gegeben.
iusNet IP 20.12.2022

«Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht

B-1015/2021 v. 31.10.2022

Das BVGer bestätigt den Entscheid des IGE hinsichtlich der Produkte, welche im angefochtenen Entscheid nicht akzeptiert worden waren. Dabei steht im Vordergrund, dass das Zeichen «Shavette» ohne weiteres einen Sinnzusammenhang mit den strittigen Produkten des Rasurbereichs (u.a. nicht-elektrische Rasierer) ergibt.
iusNet IP 20.12.2022

Ein Nichtigkeitsbegehren gegen die Marke «TRILLIUM» setzt sich infolge belegten Nichtgebrauchs durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Nichtigkeitsbegehren dringt durch, weil die Antragstellerin einen relevanten Nichtgebrauch der fraglichen Marke glaubhaft machte, während der Markeninhaberin demgegenüber die Glaubhaftmachung eines tatsächlichen Zeichengebrauchs für keine der beanspruchten Dienstleistungen gelang.
iusNet IP 20.12.2022

Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt, dass die fraglichen Zeichen für gewisse Produkte wie Tablets, Podcast-Applikationen etc., nicht schutzfähig sind. Dabei steht im Vordergrund, dass die fraglichen Zeichen entweder von vornherein oder aufgrund der Sprachentwicklung vor Antragstellung beim IGE zum die betroffenen Produkte beschreibenden Gemeingut zählen.
iusNet IP 20.12.2022

Die Wortmarke «Butterfly» ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen dem BVGer attestiert das BGer der Wortmarke «Butterfly» die nötige Unterscheidungskraft für alle der beanspruchten Waren; denn sie sei geeignet, die beanspruchten Produkte von denjenigen anderer Anbieter zu unterscheiden. Zumindest würde es sich vorliegend um einen Grenzfall handeln, welcher aufgrund der «Zweifelsfallregel» einzutragen wäre.
iusNet IP 20.12.2022

«VIFOR» setzt sich gegen «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «VIFOR» setzt sich im Vergleich zu «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch. Zwar ist bei solchen Produkten Gleichartigkeit anzunehmen. Die deutlichen Unterschiede in den Wortenden der Zeichen führen jedoch dazu, dass angesichts erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise keine Verwechslungsgefahr besteht.
iusNet IP 23.10.2022

Das Zeichen «CELLUTONE» setzt sich u.a. wegen Produkteidentität gegen «CELLTONE» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht heisst die Klage wegen Verwechslungsgefahr zwischen der älteren Marke «CELLUTONE» und «CELLTONE» gut. Dabei verwirft es die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe ihr Zeichen nicht markenmässig gebraucht und habe die Verwendung des jüngeren Zeichens toleriert, weshalb der Markenschutz für das ältere verwirkt sei.
iusNet IP 23.10.2022

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