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Domaine du droit 06

Markenrecht

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Unter anderem mangels Nachweises besserer Berechtigung fehlt schon die Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 53 MSchG. Zudem sind die Argumente der Klägerin bezüglich fehlenden Ablaufs der Verwirkungsfrist gemäss Art. 53 Abs. 2 MSchG unbehelflich. Auch unlauteres Verhalten liegt nicht vor.
iusNet IP 24.04.2023

Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Jurisprudence
Markenrecht

T‑569/21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-569/21 v. 1.2.2023

Das Gericht schliesst ohne weiteres auf eine schädliche Zeichenähnlichkeit und bestätigt aufgrund der offensichtlichen Bekanntheit der Widerspruchsmarke, dass die Verweigerung der Eintragung des jüngeren Zeichens als Unionsmarke rechtens war, weil es in ungerechtfertigter Weise von der Attraktivität der Widerspruchsmarke zu profitieren drohte.
iusNet IP 24.04.2023

Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Jurisprudence
Markenrecht

T-568/21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-568/21 v. 1.2.2023

Das Gericht bestätigt eine durchschnittliche Zeichenähnlichkeit, zumal die jüngere Marke die ältere vollständig übernimmt. Es besteht ein relevantes Risiko der Rufausbeutung; dies insbesondere, weil die Widerspruchsmarke einen extrem hohen Bekanntheitsgrad geniesst und eines der drei Elemente des jüngeren Zeichens mit dem älteren identisch ist.
iusNet IP 24.04.2023

«Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte als Werbeslogan und nicht als Marke

Jurisprudence
Markenrecht
Die Formulierung «Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte (Motoren etc.) als englisch-sprachiger Werbeslogan i.S.v. «Dauerhaftigkeit dank Qualität» und nicht als Marke. Dies insbes., weil ihm eine einprägsame erinnerungskräftige Aussage mit ungewöhnlichem, fantasievollem oder überraschendem Gehalt abgeht.
iusNet IP 24.04.2023

Ausführungen zu «Sichtbarkeit» sowie «bestimmungsgemässe Verwendung» als Voraussetzungen für den Designschutz

Jurisprudence
Markenrecht
Der Designschutz für ein Bauelement, das in ein Erzeugnis eingefügt wird (vorliegend das Design der Unterseite von Fahrrad- oder Motorradsätteln), setzt voraus, dass das Element nach seiner Einfügung bei der bestimmungsgemässen Verwendung des Erzeugnisses für Endbenutzer oder aussenstehende Beobachter im Rahmen seiner typischen Funktionen sichtbar bleibt.
iusNet IP 24.04.2023

Die Apple-Marke «TRUEDEPTH» ist z.T. beschreibend, jedoch nicht für «Headsets» als auditive Waren

Jurisprudence
Markenrecht
Für einen Grossteil der Produkte ergibt «TRUEDEPTH» im Sinne von «richtige, echte Tiefe» einen beschreibenden Sinn als Anpreisung bezüglich Tiefenmessung bzw. Tiefenschärfe. Mit Blick auf die Gruppe der beanspruchten «Headsets» als auditive Waren trifft dies jedoch nicht zu.
iusNet IP 24.04.2023

«Capri Sun» setzt sich gegen «Prisun» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-4104/2021 v. 5.12.2022

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar besteht Produkteähnlichkeit, indessen kann höchstens eine entfernte Zeichenähnlichkeit festgestellt werden; denn die Übereinstimmung von «prisun» ist gegenüber den Unterschieden in den Zeichen sekundär. Eine Glaubhaftmachung erhöhter Kennzeichnungskraft von «Capri Sun» scheitert zudem.
iusNet IP 24.04.2023

«GENIUS GROVE (fig.)» und «GENIUS BAR» von Apple setzen sich gegen «GeniusAcademy (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Dies resultiert für «GENIUS GROVE (fig.)» bereits wegen fehlender Produkteähnlichkeit. Mit Bezug auf «GENIUS BAR» / «GeniusAcademy (fig.)» werden alle Kriterien zur Verwechslungsgefahr abgehandelt. Dabei bleibt die Bekanntheit der Apple-Marken unbeachtlich.
iusNet IP 24.04.2023

Die Löschung wegen fehlenden Zeichengebrauchs war gerechtfertigt; die Argumente dagegen waren zu vage

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass die Beschwerdeführerin in ihren Argumenten sowohl für eine fehlende Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs als auch zu Gunsten eines ausreichenden Zeichengebrauchs zu vage blieb, insbesondere was den Bezug zur Schweiz betrifft, und dass dem BVGer keinesfalls Willkür («arbitraire») vorgeworfen werden kann.
iusNet IP 24.04.2023

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Éclairages
Markenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht heisst den Widerspruch der bekannten Marke RED BULL gegen das entfernt ähnliche Zeichen RED DRAGON, beide in Klasse 32, aufgrund von mittelbarer Verwechslungsgefahr gut und hält darüber hinaus fest, dass der Bestandteil RED trotz englischer Bezeichnung einer Grundfarbe für Energydrinks nicht beschreibend sei.
Fabio Versolatto
iusNet IP 19.02.2023

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