«VYQUELVO» setzt sich gegen «FYDENVO» nicht durch
«VYQUELVO» setzt sich gegen «FYDENVO» nicht durch
«VYQUELVO» setzt sich gegen «FYDENVO» nicht durch
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)
Am 24. November 2020 wurde die Wortmarke Nr. 755'544 «FYDENVO» durch das IGE für die us-amerikanische Bristol-Myers Squibb Company im Swissreg eintragen für «Pharmazeutische Präparate für den Humangebrauch» der Klasse 5. Gegen diese Registrierung erhob die Novartis AG, Basel, am 23. Februar 2021 Widerspruch unter Berufung auf ihre am 21. August 2019 eingetragene Wortmarke Nr. 735'007 «VYQUELVO» unter Beanspruchung von «Pharmazeutische Präparate» der Klasse 5. Mit Verfügung vom 13. Juli 2021 wies das IGE diesen Widerspruch ab, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Zwar sind die betroffenen Produkte identisch und besteht eine gewisse Zeichenähnlichkeit, ohne dass sie einen konkreten Sinngehalt ergeben. Auch geniesst die Widerspruchsmarke einen normalen Schutzumfang. Indessen sind die Unterschiede zwischen den Marken so deutlich, dass in der Gesamtwürdigung keine Verwechslungsgefahr anzunehmen ist. Gegen diesen Entscheid erhob die Novartis AG am 14. September 2021 Beschwerde beim BVGer.
Abweisung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr (Auszug /...
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