iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Suchergebnisse

Resultate für:

0

132 Resultat(e)

Personalisierte Medien und Unterhaltung

Fachbeitrag

Personalisierte Medien und Unterhaltung

«Personalisierung» ist zu einem neuen Schlagwort in der modernen Online-Medien- und -Unterhaltungsindustriewelt herangewachsen. Neue technologische Rahmenbedingungen ermöglichen die im Voraus getroffene Abstimmung medialer Inhalte mit mutmasslichen Empfängerbedürfnissen. Das Phänomen ist in der Medienlandschaft insofern neu, als klassische Medien bislang eine an die Allgemeinheit gerichtete Massenkommunikation erbrachten. Massschneiderung von Inhalten auf unterschiedliche Empfänger widerspricht aber diesem Konzept und wirft neue rechtliche Fragen auf. Der vorliegende Diskussionsbeitrag untersucht Personalisierung als neues Phänomen anhand diverser neuer Geschäftsmodelle in der modernen Medien- und Unterhaltungsbranche. Dabei werden zuerst ökonomische und soziologische Faktoren der Personalisierung erörtert («Personalisierungsfaktoren»). In einem zweiten Schritt werden vier der wichtigsten Wirkungsebenen der Personalisierung anhand praktischer Beispiele illustriert: a) das persönliche Gerät, b) der personalisierte Inhalt, c) interaktiv-persönliche Medienangebote und schliesslich d) das persönliche Smart Home, die sich wohl am nähesten in der Privatsphäre von Kunden befindende Personalisierungsstation. Jedes Beispiel beschlägt verschiedene rechtliche Anwendungsfelder. In einem dritten Schritt werden diese überblicksweise analysiert und vertieft, insbesondere Aspekte des Datenschutzrechts und des Lauterkeitsrechts.
sic! 7-8/2018

Digitalisierung des medialen Service public durch die Hintertür – Probleme der konzessionsrechtlichen Ausgestaltung des Online-Angebots im üpA der SRG

Fachbeitrag

Digitalisierung des medialen Service public durch die Hintertür – Probleme der konzessionsrechtlichen Ausgestaltung des Online-Angebots im üpA der SRG

Das Online-Angebot der SRG wird derzeit durch seine Einordnung im üpA (Art. 25 Abs. 3 lit. b RTVG) ausschliesslich durch die SRG-Konzession konkretisiert. Im Entwurf zum Bundesgesetz über elektronische Medien ist eine rechtliche Neuerfassung des Online-Angebots der SRG vorgesehen, wodurch die SRG-Konzession in diesem Bereich entlastet würde.
sic! 10/2018

Zur geografischen Einschränkungspraxis IGE von Dienstleistungen

Fachbeitrag
Markenrecht

Zur geografischen Einschränkungspraxis IGE von Dienstleistungen

Seit 2017 mussten Dienstleistungen von Marken mit geografischen Herkunftsangaben analog der Ware auf die geografische Herkunft eingeschränkt werden. Art 49 MSchG schloss die Irreführung unter gewissen Voraussetzungen aus. Dennoch verlangte das IGE bis zum BGer 4A_361/2020 eine geografische Herkunftseinschränkung der Dienstleistung. Mit Newsletter Marken 2021/04 versucht das IGE die bundesgerichtliche Rechtsprechung in einer Praxisfestlegung umzusetzen; ein erster Versuch.
Niklaus Mürner
iusNet IP 30.08.2021

Keine zwei Patente für dieselbe Erfindung einer Anmelderin (G4/19)

Fachbeitrag
Patentrecht

Keine zwei Patente für dieselbe Erfindung einer Anmelderin (G4/19)

Mit dem Entscheid G4/19 versucht die Grosse Beschwerdekammer des EPA bisherige Unsicherheiten in Bezug auf ein Doppelpatentierungsverbot zu beseitigen. Es bleiben jedoch Fragen offen, sodass unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis derzeit gering erscheinen. Der Autor diskutiert eine mögliche Interpretation des Entscheids.
Philipp Marchand
iusNet IP 30.08.2021

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Fachbeitrag

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Im Pharmabereich umfasst ein ­sachlich relevanter Markt regel­mässig alle Arzneimittel, die für eine bestimmte medizinische Behandlung zugelassen sind. Der so definierte Produktmarkt kann zusätzlich Arzneimittel umfassen, deren Zulassung eine solche Behandlung nicht vor­sehen, die aber dennoch zu diesem Zweck eingesetzt werden (sog. ­Off-Label-Anwendung). Wurde die Rechtmässigkeit einer Off-Label-­Anwendung von der zuständigen Heilmittelbehörde geprüft, so ist ihr Prüfergebnis von den Wettbewerbsbehörden zu berücksichtigen und dessen Auswirkung auf die Angebots- und Nachfragestruktur zu ermitteln. Wettbewerbsbeschränkungen in­ Lizenzverträgen sind nur zulässig, wenn sie den Charakter einer ob­jektiv notwendigen Beschränkung ­haben. Der Umstand, dass der Hauptzweck einer Lizenzvereinbarung ohne die Abrede nur schwerer durchführbar oder weniger rentabel wäre, genügt nicht, um eine Beschränkung als objektiv notwendig und die ­Abrede als zulässig rechtfertigen zu können.
sic! 1/2019

Copyright in artificially generated works

Fachbeitrag

Copyright in artificially generated works

For the purposes of this Study Question, a work created in whole or in part using artificial intelligence is referred to as an artificially-generated work or an AI-­created work. The term “copyright” means the rights associated with copyright as set forth in the Berne Convention. The term “related rights” means all other copyright-type rights, e.g., “related rights”, “neighbouring rights”, “sui generis rights”, etc. The term ­“economic rights” means the exclusive rights of copyright granted to the ­author, e.g., the right of reproduction. The term “moral rights” means the rights of copyright granted to the author apart from economic rights, e.g., the right to object to distortion of the work.
sic! 10/2019

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

Fachbeitrag

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

Kreative Designer sind im Hinblick auf ihr wirtschaftliches Fortkommen darauf angewiesen, ihre Arbeiten – selbst wenn sie diese im Rahmen ­eines Arbeitsverhältnisses geschaffen haben – potenziellen Auftraggebern präsentieren zu können. Ein vom ­Arbeitgeber verhängtes Verbot, die ­eigenen Arbeiten zu zeigen, würde Designern daher faktisch verun­möglichen, eine entsprechende Repu­tation aufzubauen. Wie das Recht dem Bedürfnis der Designer Rechnung trägt, ihre im Arbeitsverhältnis ­geschaffenen Designs für eigene ­Zwecke zu verwenden, soll der ­nach­folgende Beitrag erläutern. Die ­anwendbaren Regeln auf die im Arbeitsvertrag geschaffenen Werke gemäss Design- und Urheberrecht stehen in einem unglücklichen Spannungsverhältnis.
sic! 9/2019

Patentability of plants after T 1063/18: «Now we have the Salad»

Fachbeitrag

Patentability of plants after T 1063/18: «Now we have the Salad»

While Art. 53(b) European Patent Convention (EPC) clearly excludes essentially biological processes for the production of plants and animals from patentability, it is currently a highly controversial issue whether plants which are obtained by such a process are also excluded from patentability. The Enlarged Board of Appeal held in the well-known “Tomato I” (G 1/08) and “Broccoli I” (G 2/07) decisions that genetically modified plants are indeed patentable under the EPC. In the subsequent decisions “Tomato II” (G 2/12) and “Broccoli II” (G 2/13), the Enlarged Board of Appeal affirmed that plants obtained by an essentially biological process are also patentable, even if the claim is formulated as a product-by-process claim. However, this interpretation of the EPC was regarded as not being in line with the EU Biotechnology Directive 98/44/EC of July 1998, as well as a European Commission Notice, which contradict the Enlarged Board of Appeal’s “Tomato II” and “Broccoli II” decisions. Triggered by the initiative of the former President of the European Patent Office, the Administrative Council amended the EPC Implementing Regu­lations in June 2017 with the aim to explicitly exclude plants or animals obtained by an essentially biological process from patentability. In the present case, the applicant of a European patent application directed to a pepper plant obtained by an essentially biological process appealed the decision of the Examining Division to reject the application based on the newly implemented Rule 28(2) EPC, which excludes the claimed subject-matter from patentability. The Board of Appeal granted the appeal and set aside the first instance decision, because the newly implemented Rule 28(2) EPC is in strict conflict with Art. 53(b) EPC and its cor­responding interpretation provided by the Enlarged Board of Appeal in “Tomato II” and “Broccoli II”. The Board in its role as a judiciary body sided with the EPC and Enlarged Board of Appeal jurisdiction and disregarded the European Commission, national governments and the EPO’s President and Administrative Council. The decision has triggered a heated debate. President Campinos referred T 1063/18 to the Enlarged Board of Appeal (pending Referral G 3/19) and the EPO announced a stay of all proceedings relating to plants obtained by an essentially biological process.
sic! 7-8/2019

EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

Fachbeitrag

EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

Das Einstellen einer Fotografie auf einer Website ist eine öffentliche Wiedergabe und setzt deshalb die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers voraus. Dies selbst dann, wenn die Fotografie zuvor mit dessen Zustimmung und ohne Downloadschutz auf einer anderen Website zugänglich gemacht worden ist. Eine Selbstverständlichkeit – sollte man meinen. Die Art und Weise, wie der EuGH den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe in jüngerer Vergangenheit umrissen hatte, hat den BGH aber bewogen, diesen Sachverhalt den Richtern in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorzulegen. Nach einer gerafften Darstellung der bisherigen EuGH-Rechtsprechung zur öffentlichen Wiedergabe (I.) folgt eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der wichtigsten Aussagen des hier vorgestellten «Renckhoff»-Urteils (II.). Abschliessend wird aufgezeigt, wie der Fall nach schweizerischem Recht zu entscheiden wäre (III.).
sic! 7-8/2019

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Fachbeitrag

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vor­liegenden Urteil mit der Haftung für Schutzrechtsverletzungen auseinanderzusetzen, welche über einen Internetanschluss begangen wurden, den mehrere Familienmitglieder nutzen. Die Anschlussinhaber berufen sich in solchen Fällen zuweilen auf das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, um präzisen Auskunftspflichten zu entgehen. Dem steht die europarechtlich vorgegebene effektive Durchsetzung von Ansprüchen der Rechteinhaber entgegen, welche auf eine Identifikation des eigentlichen Täters angewiesen sind.
sic! 9/2019

Seiten