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Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

Fachbeitrag

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?


Robert M. Stutz *

Marc Hottinger **

Kreative Designer sind im Hinblick auf ihr wirtschaftliches Fortkommen darauf angewiesen, ihre Arbeiten – selbst wenn sie diese im Rahmen ­eines Arbeitsverhältnisses geschaffen haben – potenziellen Auftraggebern präsentieren zu können. Ein vom ­Arbeitgeber verhängtes Verbot, die ­eigenen Arbeiten zu zeigen, würde Designern daher faktisch verun­möglichen, eine entsprechende Repu­tation aufzubauen. Wie das Recht dem Bedürfnis der Designer Rechnung trägt, ihre im Arbeitsverhältnis ­geschaffenen Designs für eigene ­Zwecke zu verwenden, soll der ­nach­folgende Beitrag erläutern. Die ­anwendbaren Regeln auf die im Arbeitsvertrag geschaffenen Werke gemäss Design- und Urheberrecht stehen in einem unglücklichen Spannungsverhältnis.

L’avenir économique des designers dépend du fait qu’ils puissent présenter leurs travaux à des mandants potentiels, même s’ils les ont réalisés dans le contexte d’un rapport de travail. Par conséquent, une interdiction de montrer leurs travaux prononcée par l’employeur les empêcherait de fait de se bâtir une réputation. La contribution qui suit...

sic! 9/2019

 

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