Die Überlassung einer CC-Lizenz ohne Kostenfolgen verhindert spätere Geldforderungen im Zusammenhang mit dieser Lizenz
Die unentgeltliche Einräumung einer CC-BY-2.0-Lizenz verhindert spätere Schadens- und Aufwandersatzforderungen des Lizenzgebers, auch wenn Verletzungen betr. Namensnennung des Urhebers oder Verlinkungen mit dessen Werken erfolgt waren.
Vorabentscheidung i.S. Brompton Bicycle gegen Chedech/Get2Get betr. Schutz technischer Ergebnisse
Sofern die technisch vorgegebenen Aspekte des fraglichen Gegenstandes im Vergleich zur freien und kreativen Entscheidung bzw. der Widerspiegelung der Persönlichkeit des Urhebers im Objekt nicht entscheidend waren, d.h. sich nicht zwingend aufdrängten, kann sich der Urheberrechtsschutz gemäss EU-Recht auf dieses Objekt erstrecken.
Die Ermöglichung des Herunterladens von Werken als E-Book kann u.U. als neue öffentliche Wiedergabe qualifiziert werden
Erlaubt ein Leseklub seinen Mitgliedern, ohne monatliche Beiträge E-Books für EUR 2.00 pro Stück herunterzuladen, riskiert der Klub eine Verfolgung durch Urheberrechtsinhaber mit der Begründung, dieses Vorgehen stelle eine erneute öffentliche Wiedergabe dar.
Nach US-recht stellt die Darstellung von Picasso-Werken durch «The Picasso Projekt» im Verhältnis zum Zervos Katalog ein «fair use» dar
In der Übernahme von fotografischen Kopien aus dem sog. Zervos Katalog durch «The Picasso Project» liegt keine Urheberrechtsverletzung nach amerikanischem Recht; denn «The Picasso Project» wendet sich an Bibliotheken, akademische Institutionen, Kunstsammler und Auktionshäuser, weshalb hier ein «fair use» vorliegt.
Die Wiederholung lediglich eines minimalen Auszugs aus einem bereits publizierten Tonträger schafft keine Abwehrrechte des ursprünglichen Tonträgerherstellers
Die Verwendung eines minimalen Auszugsfragments aus dem Musikstück «Metall auf Metall» durch Dritte für einen jüngeren Tonträger führt nicht zu einer Verletzung von Urheberrechten der ursprünglichen Tonträgerhersteller.
Auch die spezifisch gestaltete Oberfläche von Schminkpuder in einer Dose kann als Copyright geschützt werden
Die durch Aldi kopierten spezifischen Oberflächengestaltungen von Schminkpuder in seiner Dose sowie der Dose selber betreffen schützenswerte kreative intellektuelle Elemente der Design-Urheber, weshalb Aldi durch das Kopieren eine Copyright-Verletzung beging. Daran ändert betr. Puder nichts, dass seine ursprüngliche Oberfläche beim Gebrauch verschwindet.
Fragen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie, insbes. betr. den Begriff «Zitat» sowie betr. das Thema der bereits rechtmässig erfolgten öffentlichen Zugänglichmachung
Als Zitat i.S. der EU-Richtlinie zur Informationsgesellschaft gilt auch ein lediglich durch Verlinkung auf eine selbständig abrufbare Datei zur Verfügung gestelltes Dokument. Eine bereits rechtswirksam erfolgte öffentliche Zugänglichmachung setzt entweder die Zustimmung des Rechteinhabers, eine Zwangslizenz oder eine gesetzliche Erlaubnis voraus.
Mercedes Benz durfte ein (zugelassenes) Graffiti in der Stadt Detroit für Werbezwecke verwenden
Die Mercedes Benz USA verwendete eine Werbefotografie mit einem ihrer Autos vor einem Graffiti in der Stadt Detroit, ohne die Rechte des Autors dieses Graffitis zu verletzen.
Die Methode der Lizenzanalogie erlaubt nicht, dass Schadenersatz auch ohne Nachweis einer Vermögensverminderung geschuldet wird
Infolge Fehlens eines Schadens-Nachweises durch den Kläger entfällt dessen Anspruch auf Schadenersatz von vornherein; denn die Lizenzanalogie stellt auch im Urheberrecht nur eine Methode der Berechnung des Schadens dar.
Die Internet-Publikation von durch ein Museum veröffentlichten Werkaufnahmen eines ihrer Mitarbeiter ohne Zustimmung des Museums verletzt Urheberrechte des Museums
Liess ein Museum durch einen seiner Mitarbeiter Fotos von (auch gemeinfreien) Werken erstellen, welche es im Rahmen einer Publikation verwendete, verletzt ein Dritter Urheberrechte des Museums, wenn er solche Fotos einscannte und sie ohne Erlaubnis im Internet öffentlich zugänglich machte.