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Die Ermöglichung des Herunterladens von Werken als E-Book kann u.U. als neue öffentliche Wiedergabe qualifiziert werden

Die Ermöglichung des Herunterladens von Werken als E-Book kann u.U. als neue öffentliche Wiedergabe qualifiziert werden

Rechtsprechung
Urheberrecht

Die Ermöglichung des Herunterladens von Werken als E-Book kann u.U. als neue öffentliche Wiedergabe qualifiziert werden

I. Ausgangslage

Der Nederlands Uitgeversverbond (nachfolgend NUV) sowie der Groep Algemene Uitgevers (nachfolgend GAU) sind Verbände mit dem Ziel der Vertretung der Interessen der niederländischen Verleger. Sie wurden seitens mehrerer Verleger beauftragt, den Schutz von Uhreberrechten zu sichern, welche ihnen durch Inhaber dieser Rechte durch ausschliessliche Lizenzen gewährt worden waren. Die Tom Kabinet Holding BV ist Mutter sowohl der Tom Kabinet Uitgeverij BV, eine Verlagsgesellschaft für Bücher, E-Books und Datenbanken sowie der Tom Kabinet Internet BV, welche eine Webseite betreibt, auf der sie am 24. Juni 2014 einen Onlinedienst in Form eines virtuellen Marktes für «gebrauchte» E-Books eröffnete.

Im vorliegenden Verfahren geht es im Wesentlichen um einen Leseklub ohne monatliche Beiträge, in welchem die Mitglieder zu einem Preis von EUR 2.00 pro E-Book dasselbe von der Webseite von Tom Kabinet herunterladen können. Dabei prüft das Gericht die Frage, ob die zu prüfende Überlassung von E-Books (im Sinne von digitalen Vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter Bücher) zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen unter den Begriff der «öffentlichen...

iusNet IP 09.04.2020

 

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