Auch die spezifisch gestaltete Oberfläche von Schminkpuder in einer Dose kann als Copyright geschützt werden
Auch die spezifisch gestaltete Oberfläche von Schminkpuder in einer Dose kann als Copyright geschützt werden
Auch die spezifisch gestaltete Oberfläche von Schminkpuder in einer Dose kann als Copyright geschützt werden
I. Ausgangslage
Die englische Islestar Holdings Ltd (nachfolgend Islestar oder Klägerin) klagte gegen die englische Aldi Stores Ltd (nachfolgend Aldi oder Beklagte) mit der Begründung, Aldi habe Islestars Copyright betr. zwei künstlerische Werke verletzt. Zum einen handelte es sich um die Gestaltung des Verpackungsdeckels für Puder und zum andern ging es um die Oberflächengestaltung des betroffenen Puders. Vgl. dazu die untenstehende Wiedergabe links der Gestaltung seitens der Klägerin und rechts diejenige seitens der Beklagten:
Sowohl bezüglich der Puderdosen als auch der Puderoberflächen gelangt das Gericht zu einer Gutheissung der Klage der Islestar wegen Copyright-Verletzung durch Aldi.
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Vergänglichkeit der Puder-Oberfläche
Es ist offensichtlich, dass ein Design auf der Oberfläche des Puders in seiner Verpackung Gegenstand eines Copyright betr. künstlerischer Werke sein kann. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass diese Oberfläche beim Gebrauch der Puderdose verschwindet. Es...
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