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Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

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Markenrecht

Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

Ohne auf die Frage der Zeichenähnlichkeit und Dienstleistungsgleichartigkeit einzugehen, verweigerte (auch) das BVGer der Widerspruchsmarke «APPLE» vorliegend aufgrund einer Nichtgebrauchseinrede den Markenschutz, weil Apple Inc. als Widersprechende keine oder keine stichhaltigen Gebrauchsbelege im Zusammenhang mit den in Klasse 35 beanspruchten Leistungen einreichte.
Fabio Versolatto
iusNet IP 21.12.2021

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

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Markenrecht

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

Im Widerspruchsverfahren unterlag die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» der angegriffenen Marke «SyriPic» trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit auf sinngehaltlicher Ebene. Schlüsselpunkte sind die erhöhte Aufmerksamkeit der relevanten Verkehrskreise sowie der Schutzumfang der sich gegenüberstehenden Marken.
Lucas Aebersold
iusNet IP 18.02.2022

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

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Markenrecht

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

Im Anwendungsbereich des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 13. April 1892 ist die Berufung auf den Gebrauch einer Unionsmarke in Deutschland zulässig. Der Entscheid befasst sich zudem mit dem Thema des ernsthaften Gebrauchs. Im Rahmen der Zurückweisung an die Vorinstanz wird zu prüfen sein, ob der für Dienstleistungen der Klasse 39 glaubhaft gemachte Gebrauch auch für Produkte der Klasse 9 und Dienstleistungen der Klasse 42 besteht und ob die Dienstleistungen der Klasse 39 lediglich eine Unterkategorie der Klasse 42 darstellen.
Brigitte Bieler
iusNet IP 27.02.2022

Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken

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Markenrecht

Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken

Die im Verkehr für Mineralwasser aus Vals (Graubünden) durchgesetzte Widerspruchsmarke VALSER (fig.) setzt sich – anders als noch beim IGE – vor Bundesverwaltungsgericht gegen die jüngere Wortmarke Valser Bier – Das Original Bernstein Oberbräu, welche für Biere schweizerischer Herkunft eingetragen war, wegen Verwechslungsgefahr durch.
Fabio Versolatto
iusNet IP 24.04.2022

Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022

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Markenrecht

Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022

Mit der Kündigung des Übereinkommens CH/D wird das Territorialitätsprinzip im Markenrecht betont. Es wird weiterhin durch die Bestimmungen betreffend die Exportmarken eingeschränkt. Für altrechtliche Fälle behalten das Übereinkommen CH/D und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts i.S. Prosegur zumindest vorübergehend Bedeutung.
Brigitte Bieler
iusNet IP 24.04.2022

Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte

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Markenrecht

Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte

Während die Beschwerde des japanischen Tischtennis-Labels mit der Wortmarke ‘Butterfly’ für Rucksäcke und Koffer (Kl. 18), Trinkflaschen (Kl. 21) sowie Handtücher (Kl. 24) erfolgreich war, bestätigte das BVGer die Schutzverweigerung für Kleider, Kopfbedeckungen und Schuhe (Kl. 25), Gepäck, Taschen und Brieftaschen (Kl. 18) sowie für Spielwaren und Spiele (Kl. 28).
Fabio Versolatto
iusNet IP 27.06.2022

FIFA vs. Puma – beide gewonnen und doch verloren…

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Markenrecht

FIFA vs. Puma – beide gewonnen und doch verloren…

Das Bundesgericht hat am 6. April 2022 das vorinstanzliche Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 31. August 2021 vollumfänglich gekehrt und die in Streit stehenden vier Marken allesamt für nichtig erklärt; das Handelsgericht kam zu dem Urteil, dass alle vier Marken gültig seien.
Sebastian Saissi
iusNet IP 27.06.2022

Der feine Unterschied im Sinngehalt machts aus: Bei identischen bzw. hochgradig ähnlichen Waren setzt sich POPCHIPS gegen POPPIT’S trotz akustischer und phonetischer Ähnlichkeit durch

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Markenrecht

Der feine Unterschied im Sinngehalt machts aus: Bei identischen bzw. hochgradig ähnlichen Waren setzt sich POPCHIPS gegen POPPIT’S trotz akustischer und phonetischer Ähnlichkeit durch

Im Widerspruchsverfahren unterlag die Widerspruchsmarke POPPIT’S der angegriffenen Marke POPCHIPS trotz Bejahung der Waren- und Zeichenähnlichkeit. Gesamtwürdigend betrachtet besteht keine Verwechslungsgefahr aufgrund des Unterschieds im Laut «ch» sowie der nicht gänzlichen Übereinstimmung im Sinngehalt.
Lucas Aebersold
iusNet IP 22.08.2022

Ineinandergreifende weinrote (Mond-)Sicheln einer Bildmarke erinnern laut BVGer zu stark an den geschützten Roten Halbmond

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Markenrecht

Ineinandergreifende weinrote (Mond-)Sicheln einer Bildmarke erinnern laut BVGer zu stark an den geschützten Roten Halbmond

Sowohl für das BGVer wie auch das IGE als Vorinstanz stellten zwei ineinandergreifende violettrotfarbigen Sicheln einer Bildmarke weder einen stilisierten Buchstaben «S» noch ein angedeutetes Kettenglied dar, weshalb das Zeichen als mit dem geschützten Emblem des Roten Halbmondes verwechselbar und daher absolut schutzunfähig taxiert wurde.
Fabio Versolatto
iusNet IP 12.10.2022

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

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Markenrecht

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Das Bundesverwaltungsgericht heisst den Widerspruch der bekannten Marke RED BULL gegen das entfernt ähnliche Zeichen RED DRAGON, beide in Klasse 32, aufgrund von mittelbarer Verwechslungsgefahr gut und hält darüber hinaus fest, dass der Bestandteil RED trotz englischer Bezeichnung einer Grundfarbe für Energydrinks nicht beschreibend sei.
Fabio Versolatto
iusNet IP 19.02.2023

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