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Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
«postfinane.ch» – Typosquatting am Scheideweg?
Um die Internetnutzer auf die eigene Website zu leiten, registrieren Typosquatter bewusst Domain-Namen mit Tippfehlern, welche sich an berühmten Kennzeichen orientieren. Verankert in das Lauterkeits- und Kennzeichenrecht beurteilen Rechtsprechung und Lehre diese Form von Cybersquatting unterschiedlich. Die nicht gefestigte Spruchpraxis zum Typosquatting zeigt auf, dass sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland Rechtsunsicherheiten bestehen; der vorliegende Beitrag zeigt Kriterien auf, die dazu beitragen, diesen Umstand zu beseitigen.
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
«Summerer» ist nicht gleich Obstler – Trotz Unterschieden bei Ausstattung und Web – auftritt lehnt sich der «Summerer» Likör unnötig an den populären «Ingwerer» Likör an
Angesichts der mittels konstanter Medienberichterstattung und stetig steigenden Umsätzen nachgewiesenen Popularität des klägerischen Ingwer-Likörs «Ingwerer» wurde die Teilidentität in den letzten vier Buchstaben des jüngeren Konkurrenzprodukts «Summerer» der Beklagten als unlautere Rufausbeutung qualifiziert, weil beim Publikum Gedankenassoziationen geweckt werden und die Zeichenwahl mangels sachlicher Rechtfertigung im Bereich von Spirituosen als unnötig beurteilt wurde.
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
«BAULOG» ist mit Bezug auf «LOGBAU» als Firma, Domainname und Logo widerrechtlich
Das BGer schliesst sich im Ergebnis den Ausführungen der Vorinstanz an, wonach die Firma der Beklagten gegen die obligationenrechtlichen Vorgaben verstosse sowie ihr Domainname samt Logo lauterkeitsrechtlich unzulässig seien; denn alle drei dieser Auftritte im Publikum schüfen eine Verwechslungsgefahr mit Firma, Domainnamen und Logo der Klägerin.
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch
Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen.
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Verantwortung nach UWG für die Tätigkeit von Affiliates auf Seite von deren Partnern bedingt eine Vermischung von Geschäftsbetrieben und -Risiken
Der BGH bestätigt, dass eine Zurechnung allfälliger Wettbewerbsverletzungen durch einen Affiliate-Partner gegenüber Dritten dem Inhaber eines Partner-Programmes, in dessen Rahmen der Affiliate aktiv wurde, ausgeschlossen ist, wenn der Affiliate in eigener Verantwortung und im eigenen Interesse handelte.
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch
Unter anderem mangels Nachweises besserer Berechtigung fehlt schon die Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 53 MSchG. Zudem sind die Argumente der Klägerin bezüglich fehlenden Ablaufs der Verwirkungsfrist gemäss Art. 53 Abs. 2 MSchG unbehelflich. Auch unlauteres Verhalten liegt nicht vor.
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Markenrecht
Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet
Das Gericht heisst die Klage bezüglich der im Urteil zu behandelnden Themen gut. Dabei steht im Vordergrund, dass die Beklagte zum eigenen Vorteil Zeichen der Klägerin missbrauchte. Eine Verwirkung des Schutzes der klägerischen Marken wird verneint.
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet
Entgegen der Vorinstanz erweisen sich sowohl marken- als auch lauterkeitsrechtliche Vorwürfe der Rolex SA bezüglich der konkreten Dienstleistungen des angegriffenen Unternehmens gegenüber seinen Kunden (mithin ohne Berücksichtigung der Werbetätigkeit) im Bereich der Personalisierung von Rolex-Uhren für die relevante Beobachungsperiode als nicht gerechtfertigt.
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen
Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung.
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Markenrecht
Eine Klage nach UWG sowie MSchG im Zusammenhang mit Plüschtieren dringt letztlich nicht durch
Die durch die Aa__ Inc. (Klägerin) geltend gemachten Ansprüche auf die Zeichen «GLUBSCHI» sowie «GLUBSCHIS» der Beklagten dringen vor BGer – entgegen der Vorinstanz – nicht durch. Dies gilt sowohl für die Argumentation mit Lauterkeitsrecht als betreffend die vorgebrachten markenrechtlichen Gründe (Art. 4 MSchG / Stichwort: Agentenmarke).
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