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Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren

Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen; denn die Widerspruchsmarke "Pupa" wurde einfach vollständig in die angefochtene Marke "Fashion Pupa" integriert. Entgegen früherer bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein indirekt im Verkehr durchgesetztes Zeichen nicht (mehr) ohne weiteres als starke Marke zu behandeln.
iusNet IGR 10.11.2018

Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig

Das international registrierte Zeichen "ONE&ONLY (fig.)" ist nicht eintragungsfähig, weil es von gemeinfreien Elementen geprägt ist, ohne dass die grafischen Elemente den Gesamteindruck wesentlich beeinflussen.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist wegen Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig zu qualifizieren. Ebenfalls wegen Verwechslungsgefahr hat die Beklagte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
iusNet IGR 26.11.2018

Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig

Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist aufgrund ihres zweidimensionalen Bildelements, das den Gesamteindruck der Marke massgeblich beeinflusst, unterscheidungskräftig.
iusNet IGR 16.12.2018

Die Marke Nr. 657 746 «ZeitMeister» ist aufgrund eines entsprechenden Widerspruchs infolge Verwechslungsgefahr gegenüber der (älteren) Marke Nr. 2P.468621 «MEISTER» zu löschen

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Marke Nr. 657 746 «ZeitMeister» ist aufgrund eines entsprechenden Widerspruchs infolge Verwechslungsgefahr gegenüber der (älteren) Marke Nr. 2P.468621 «MEISTER» zu löschen

Der durch die Inhaberin der Marke «MEISTER» geltend gemachte Widerspruch setzt sich im Rahmen der Verwaltungsbeschwerde durch. Da der Begriff «Meister» im Unterschied zum englischen «Master» in Alleinstellung auch als Familienname geläufig ist, kann er auch als solcher verstanden werden mit der Folge, dass der Begriff «Meister» nicht nur als qualitativer Hinweis gelten kann.
iusNet IGR 16.12.2018

WWF Panda - Eine bekannte und damit starke Marke?

Kommentierung
Markenrecht

WWF Panda - Eine bekannte und damit starke Marke?

Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage des WWF hat das Obergericht des Kantons Zug die Schweizer Marke "PANDAKi" als nichtig erklärt. Der Beklagten wurde zudem ein Verbot hinsichtlich der Verwendung des Wortzeichens PANDAKi sowie der Abbildung eines Pandabären als auch des Domainnamens www.pandaki.ch auferlegt. Der Bildmarke WWF Panda wurde eine «zumindest durchschnittlicher Kennzeichnungskraft» zuerkannt.
Ursula In-Albon
iusNet IGR 16.12.2018

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil «Bachmann» ein Familienname sei und weil vorliegend eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei.
iusNet IGR 16.12.2018

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