Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 wurden im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes, die ebenfalls am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, das PatG und – zur Regelung von Einzelheiten der Durchführung – die PatV revidiert. Weiter hat das IGE gestützt auf BGE 144 III 285 rückwirkend auf den 11. Juni 2018 eine Praxisänderung im Bereich der Erteilung von ergänzenden Schutzzertifikaten vorgenommen.