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Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

Gesetzgebung
Patentrecht

Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

I. Ausgangslage

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (im Folgenden: EPGÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der ausschliesslich Mitgliedstaaten der Europäischen Union bindet. Mit ihm soll ein von der Mehrheit der Mitgliedstaaten getragenes Einheitliches Patentgericht errichtet werden. Es ist Teil eines umfassenderen europäischen Regelungspakets zum Patentrecht, dessen Kern die Einführung eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung als neues Schutzrecht auf der Ebene der Europäischen Union im Wege einer Verstärkten Zusammenarbeit gemäss Art. 20 EUV, Art. 326 ff. AEUV (vgl. BTDrucks 18/8827, S. 1) ist. Gegen das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (im Folgenden: EPGÜ-ZustG), mit dem die Voraussetzungen für die Ratifikation des genannten Übereinkommens (ABl EU Nr. C 175 vom 20. Juni 2013, S. 1 ff.) geschaffen werden sollten (BTDrucks 18/11137; BRDrucks 202/17), wurde am 31.03.2017 Verfassungsbeschwerde erhoben. 

Mit seiner Verfassungsbeschwerde vom 31. März 2017 rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seines grundrechtsgleichen Rechts aus Art...

iusNet IP 26.04.2020

 

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