Das Widerspruchszeichen «APPLE» setzt sich gegen «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» mangels Gebrauchsnachweises nicht durch
Ohne auf die Frage der Zeichenähnlichkeit einzugehen, verweigerte (auch) das BVGer dem Zeichen «APPLE» im vorliegenden Zusammenhang aufgrund einer Nichtgebrauchseinrede den Markenschutz, weil die Apple Inc. keine stichhaltigen Belege einreichte, welche (u.a.) in einem relevanten Zusammenhang mit den durch das angefochtene Zeichen beanspruchten Produkten stehen.
Das Zeichen «VISARTIS» war wegen Nichtgebrauchs für die streitigen Produkte zu löschen
Der Antrag auf Löschung des Zeichens «VISARTIS» wegen Nichtgebrauchs für die streitigen Produkte setzte sich durch, weil die Markeninhaberin keine Begründung für einen zulässigen Nichtgebrauch vorbrachte und insbesondere, weil die durch sie eingereichten Belege für einen relevanten Markengebrach nicht ausreichten.
Das Zeichen «PIERRE DE COUBERTIN» des Olympischen Komitees war wegen Nichtgebrauchs zu löschen
Die Inhaberin des fraglichen Zeichens hat keinen rechtserhaltenden Markengebrauch belegt: Teilweise enthalten die Belege keine Hinweise auf einen markenmässigen Gebrauch oder es fehlen Angaben mit Bezug auf Verkaufszahlen. Entsprechend ist der Entscheid der Vorinstanz zu bestätigen.
Die Widerspruchsmarke «EQ» setzt sich für Fahrzeuge gegen «EQUART» durch
Das Gericht bejaht eine Verwechslungsgefahr trotz schwacher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke: Produkteähnlichkeit sei ohnehin gegeben und es bestehe eine Zeichenähnlichkeit im Sinngehalt; dies insbesondere weil das jüngere Zeichen nicht nur das ältere übernehme, sondern auch das Element «quart» einen Hinweis auf «Fahrzeug mit elektrischem/elektronischem Bezug» enthalte.
Die Widerspruchsmarke «BAROCCO» setzt sich gegen «La Barocca» für Weine und Alkoholprodukte durch
Wegen direkter Verwechslungsgefahr hiess das BVGer die betroffene Beschwerde gut. Dies insbesondere mit den Argumenten, eine solche Gefahr sei gegeben angesichts der auffälligen Produkte-Ähnlichkeit oder gar -Identität, der Zeichenähnlichkeit im Schriftbild und weil die massgebenden Verkehrskreise das Wortelement «barocc» in beiden Zeichen als Assoziation zur Barockepoche verstünden.
Die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» setzt sich gegen «SYRIPIC» nicht durch
Zwar dringt eine Nichtgebrauchseinrede nicht durch. Zum Thema der Verwechslungsgefahr widerspricht das Gericht jedoch der Vorinstanz: Trotz Bejahung von Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit bewirke der schwache Schutzumfang der Widerspruchsmarke bei den betroffenen medizinischen Fachkreisen mit Bezug auf die fraglichen medizinischen Spritzen keine Fehlzurechnungen.
Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich
Das internationale Zeichen «FACTFULNESS» ist, weil mit Bezug auf die beanspruchten Produkte von Bildung und Ausbildung zum Gemeingut gehörend, in der Schweiz nicht eintragungsfähig.
«MARLBORO» setzt sich für die fraglichen Produkte im Bereich des Tabakkonsums gegen «Marbo Red» durch
Entgegen der Vorinstanz erkennt das Gericht eine relevante Verwechslungsgefahr aufgrund von Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit, Letzteres insbesondere angesichts der Parallelen betreffend das klanglich betonte «mar..bo» in beiden Marken, und heisst auf dieser Grundlage diverse Widersprüche der Marlboro-Inhaberin gut.
Die Widerspruchs-Wortmarke «Milan» setzt sich gegen «ACM 1899 AC Milan (fig.)» durch
Angesichts der für die massgebenden Verkehrskreise im Vordergrund stehenden Wortelemente des jüngeren Zeichens im Vergleich zur Widerspruchsmarke («Milan») besteht insbesondere aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt.
«ZARA (fig.)» und «LE DELIZIE ZARA» setzen sich gegen das jüngere Zeichen «ZARA» für die fraglichen Produkte durch
Angesichts des für die massgebenden Verkehrskreise im Vordergrund stehenden Wortelementes «zara» in allen zu vergleichenden Marken besteht insbesondere aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt.