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Das Widerspruchszeichen «APPLE» setzt sich gegen «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

Das Widerspruchszeichen «APPLE» setzt sich gegen «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Widerspruchszeichen «APPLE» setzt sich gegen «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)

Am 7. Juni 2018 wurde die internationale Registrierung Nr. 1'406'054 «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in der Gazette OMPI des marques internationales mit folgendem Aussehen

für den Conseil Européen de la Construction d’Appareils Domestiques – AISBL also trading as CEDCED (nachfolgend Beschwerdegegnerin bzw. Bg) unter Beanspruchung von wirtschaftlichen sowie politischen Lobbying-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Haushaltapparaten (Klassen 35 und 45) publiziert. Unter Berufung auf ihre Wortmarke «CH 625'404 «APPLE» und deren u.a. beanspruchte Produkte « […] über Kommunikationsnetzwerke erbrachte Dienstleistungen für den Detailhandel im Bereich […] Heimelektronikwaren […]» erhob die us-amerikanische Apple Inc. (nachfolgend Beschwerdeführerin bzw. Bf) am 1. Oktober 2018 Widerspruch gegen die Schutzausdehnung des Zeichens der Bg. Im Rahmen des anschliessenden Verfahrens machte die Bg vor dem IGE am 27. Februar 2019 den Nichtgebrauch der Widerspruchsmarke geltend. Mit Verfügung...

iusNet IP 21.12.2021

 

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