Die Darstellung eines angebissenen Pizzastückes wird urheber- und damit auch marken- sowie designrechtlich geschützt
Die Darstellung eines angebissenen Pizzastücks als Teil der Kommunikationsweise eines Franchiseunternehmens im Pizzageschäft hat Werkcharakter, weshalb es einer Konkurrentin aufgrund von Urheberrecht und damit verbunden auch Marken- sowie Designrecht untersagt ist, im Geschäftsverkehr eine ähnliche Darstellung zu verwenden.
«BAULOG» ist mit Bezug auf «LOGBAU» als Firma, Domainname und Logo widerrechtlich
Das BGer schliesst sich im Ergebnis den Ausführungen der Vorinstanz an, wonach die Firma der Beklagten gegen die obligationenrechtlichen Vorgaben verstosse sowie ihr Domainname samt Logo lauterkeitsrechtlich unzulässig seien; denn alle drei dieser Auftritte im Publikum schüfen eine Verwechslungsgefahr mit Firma, Domainnamen und Logo der Klägerin.
«Ägeribier» setzt sich gegen «ÄGERIBIER (fig.)» nicht durch
Entgegen der Vorinstanz verneint das BVGer für alle streitigen Produkte (u.a. Biere sowie Getränke für Tiere) eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere, weil beide Zeichen als dem Gemeingut zuzurechnende direkte Herkunftsangaben qualifiziert werden.
Der Positionsmarke mit Darstellung eines Pneus fehlt die nötige Unterscheidungskraft
Die Beschwerdekammer des EUIPO bestätigt, dass dem zu prüfenden Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt: Die symbolische Darstellung eines Pneus unterscheidet sich nicht hinreichend vom in der betroffenen Branche Üblichen.
Die Widerspruchsmarke «Kris (fig.)» setzt sich gegen «KISS» trotz Produkteähnlichkeit nicht durch
Im Einklang mit der Vorinstanz verneint das BVGer eine relevante Verwechslungsgefahr zwischen der Widerspruchsmarke «Kris (fig.)» und dem jüngeren Zeichen «KISS». Zwar bestehe eine starke Produkteähnlichkeit, jedoch keine schädliche Zeichenähnlichkeit; denn es handle es sich um zwei kurze Zeichen, und insbesondere im Sinngehalt würden sie sich ausreichend deutlich unterscheiden.
Die Widerspruchsmarke «CAT (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «Tigercat» durch
Zwischen den Marken besteht trotz erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise Verwechslungsgefahr angesichts Produkteidentität, relevanter Zeichenähnlichkeit und erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke. Die Übernahme von «cat» durch das jüngere Zeichen wird nicht besonders betont.
Das Zeichen «CELLUTONE» setzt sich u.a. wegen Produkteidentität gegen «CELLTONE» durch
Das Gericht heisst die Klage wegen Verwechslungsgefahr zwischen der älteren Marke «CELLUTONE» und «CELLTONE» gut. Dabei verwirft es die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe ihr Zeichen nicht markenmässig gebraucht und habe die Verwendung des jüngeren Zeichens toleriert, weshalb der Markenschutz für das ältere verwirkt sei.
«VIFOR» setzt sich gegen «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch
Die Widerspruchsmarke «VIFOR» setzt sich im Vergleich zu «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch. Zwar ist bei solchen Produkten Gleichartigkeit anzunehmen. Die deutlichen Unterschiede in den Wortenden der Zeichen führen jedoch dazu, dass angesichts erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise keine Verwechslungsgefahr besteht.
Der fragliche Abtretungsvertrag wurde zu Unrecht per Internet als unrechtmässig bezeichnet
Die Erbin eines Autors hat dessen Abtretung der Rechte an einer Videospielversion seines Werkes zu Unrecht öffentlich im Internet sinngemäss als ungültig qualifiziert.
Maschinen im Bereich künstlicher Intelligenz kommen in den USA als Patentinhaberinnen nicht in Betracht
Eine Maschine (DABUS) im Bereich künstlicher Intelligenz kann gestützt auf den US Patent Act nicht als Erfinderin qualifiziert werden und kommt daher als Patentanmelderin nicht in Betracht.