Die Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» setzt sich gegen «FREED» sowie «FREED (fig.)» durch
Die Nichtgebrauchseinrede misslang und es liegt eine Verwechslungsgefahr zwischen den angefochtenen Zeichen «FREED» sowie «FREED (fig.)» und der Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» vor. Dies insbesondere aufgrund erheblicher Produkteähnlichkeit sowie Zeichenähnlichkeit, welche durch die teilweise vorhandenen grafischen Elemente nicht erheblich beeinflusst wird.
Die «SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG» erweist sich nicht als durchgesetzte Marke
Das BVGer bestätigte die Vorinstanz in allen Punkten. Die Glaubhaftmachung einer Verkehrsdurchsetzung ist der FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte nicht gelungen, weil die massgebenden Verkehrskreise über den Kreis dieser Fachpersonen hinausgehen und entsprechende Belege fehlen.
«acara» setzt sich gegen «AICARE (fig.)» nicht durch
Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar bejaht es eine Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit; indessen führe die erhöhte Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise trotz normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke dazu, dass keine relevante Verwechslungsgefahr bestehe.
Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)»
Das BVGer bestätigt, dass die beantragte «[Socke] (fig.)» keine von der üblichen Gestaltungsvielfalt genügend abweichenden Merkmale aufweist, somit nicht auf eine betriebliche Herkunft hinweist und daher die verlangte Unterscheidungskraft verfehlt. Auf eine Prüfung der Freihaltebedürftigkeit wird dementsprechend verzichtet.
Zwar liegt mindestens hochgradige Produkteähnlichkeit (Pharmaka) vor, was die Anforderungen an den Zeichenunterschied erhöht. Jedoch führen insbes. eine erhöhte Aufmerksamkeit der Endkunden, der durchschnittliche Schutzumfang der Widerspruchsmarke sowie die - zwar nur wenig ins Gewicht fallenden - Zeichenunterschiede zum Fehlen einer Verwechslungsgefahr.
Das Zeichen «EMMENTALER» für «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung "Emmentaler"» ist keine zulässige Unionsmarke
Das Gericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass das Zeichen «EMMENTALER» für die Waren der Klasse 29 «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‘Emmentaler’» in Deutschland beschreibend wirkt und daher nicht als Unionsmarke eintragungsfähig ist.
Diverse Männchenfiguren setzen sich gegen ein anderes Männchen nicht durch
Das Gericht bestätigt das Fehlen einer relevanten Zeichenähnlichkeit. Zwar bestehen Parallelen zwischen den zentralen Zeichenbestandteilen (u.a. grosse Augen und lächelnder offener Mund sowie dieselben Farben weiss, grau und schwarz). Indessen werden diese Elemente in den zu vergleichenden Zeichen ausreichend unterschiedlich dargestellt.
Die extreme Vereinfachung von Original-Musikstücken in Musikdosen geht über normale Wiedergabebewilligungen hinaus
Die Wiedergabe von vier Original-Musikstücken in extrem vereinfachten Versionen sprengt den Rahmen üblicher Bewilligungen zur Musik-Wiedergabe und setzt somit ein besonderes Einverständnis der Inhaber von Urheberrechten voraus. Mangels solchen Einverständnisses hat der Rechteinhaber Anspruch auf Schadenersatz etc.
Die Schrift «Spectral» verletzt keine Urheberrechte an der Schrift «Le Monde Journal»
Die durch die Kläger geltend gemachte Verletzung von Urheberrechten an der Schrift «Le Monde Journal» durch die Schrift «Spectral» als Kopie («contrefaçon») setzt sich nicht durch, weil das Gericht der Auffassung ist, dass sich die charakteristischen Eigenheiten von «Le Monde Journal» in der kritisierten Schrift nicht wiederfinden.
Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet
Das Gericht heisst die Klage bezüglich der im Urteil zu behandelnden Themen gut. Dabei steht im Vordergrund, dass die Beklagte zum eigenen Vorteil Zeichen der Klägerin missbrauchte. Eine Verwirkung des Schutzes der klägerischen Marken wird verneint.