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Verkehrsdurchsetzung

Die quadratische Verpackungsform für Tafelschokolade ist schutzfähig, weil sie nicht primär ästhetischen Charakter hat

Rechtsprechung
Markenrecht
Die quadratische Form der Verpackung einer Tafelschokolade hat keinen relevanten künstlerischen oder gestalterischen Wert. Deshalb trifft auf sie der nach deutschem Recht für primär ästhetischen Charakter aufweisende Formen verlangte Ausschluss vom Markenschutz nicht zu bzw. kann nicht gesagt werden, die quadratische Verpackungsform beeinflusse den Kaufentscheid der Verbraucher in hohem Mass.
iusNet IP 25.10.2020

Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung

Kommentierung
Markenrecht
Das gemeinfreie Zeichen HYBRITEC konnte auch nicht mittels Gebrauchsbelegen gestützt auf Verkehrsdurchsetzung zum Schutz zugelassen werden. Den eingereichten Dokumenten fehlte der Bezug zur Schweiz oder jener zwischen Zeichen und Ware. Die Belege erfassten nicht alle Sprachregionen der Schweiz und es wurde auch die zu geringe Dauer und Intensität des Gebrauchs von sieben Jahren bemängelt, was angesichts der Verwendung des Zeichens als Linienmarke noch stärker ins Gewicht fiel.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2020

Gutheissung aus Beweisgründen einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Zulassung eines Zeichens von Louis Vuitton mangels Verkehrsdurchsetzung

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar zeitigen weder Sachbrettmuster noch Schuss- und Kettmuster oder deren Kombination im fraglichen Zeichen eine über das Grundlegende und Banale hinaus gehende Wirkung. Eine Beschwerde von Louis Vuitton vor dem EUG wird jedoch gutgeheissen, weil Vorinstanz die Belege, die für eine ausreichende Verkehrsdurchsetzung in der EU sprechen sollten, nicht hinreichend geprüft und gewürdigt habe. Dabei wurde auf eine Rückweisung an Vorinstanzen zwecks korrekter Beurteilung verzichtet.
iusNet IP 23.08.2020

«HYBRITEC» ist für die beanspruchten technischen Kombigeräte nicht schutzfähig, insbes. auch nicht im Verkehr durchgesetzt

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «HYBRITEC» wendet sich an Fachkreise mit erhöhter Aufmerksamkeit und erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (aus verschiedenen Komponenten zusammengesetzte Waren der Klasse 11) als beschreibend bzw. nicht unterscheidungskräftig. Ein Freihaltebedürfnis fehlt angesichts von begrifflichen Alternativen zum Zeichen, und eine Verkehrsdurchsetzung in der Schweiz wurde nicht ausreichend glaubhaft gemacht.
iusNet IP 29.06.2020

Das Zeichen «OLD SKOOL» ist für die beanspruchten Waren beschreibend und die Verkehrsdurchsetzung nicht ausreichend belegt

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigte die Vorinstanz in allen Punkten. Das Zeichen sei für die betroffenen Waren anpreisend, mithin beschreibend, weshalb es zum Gemeingut gehöre. Ein Freihaltebedürfnis sei nicht gegeben, und der Nachweis einer Verkehrsdurchsetzung sei misslungen, u.a. weil das Zeichen gemäss den eingereichten Belegen höchstens in Kombination mit andern, nicht lediglich untergeordneten Elementen, mithin nicht in Alleinstellung als Marke erkannt werde.
iusNet IP 25.02.2020

Bezüglich der betroffenen Wort-/Bildmarken mit dem Element «Top Care» sind sowohl Verwechslungsgefahr als auch Verkehrsdurchsetzung zu verneinen

Rechtsprechung
Markenrecht
Gemäss Handelsgericht Zürich unterscheiden sich die angefochtenen Zeichen insbes. angesichts der unterschiedlichen Zeichenelemente sowie Farbgestaltungen ausreichend von den klägerischen. Dies auch angesichts des Umstandes, dass der Begriff «Top Care» zum Gemeingut gehört. Die geltend gemachte Verkehrsdurchsetzung dringt ebensowenig durch, zumal diese nur für die Deutschschweiz behauptet wurde.
iusNet IP 16.12.2019

Die aus drei senkrechten Balken bestehende Marke der adidas AG ist nicht EU-schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die geltend gemachte Verkehrsdurchsetzung wurde durch das Gericht nicht geschützt. Das Zeichen wurde so stark vom Markeneintrag abweichend eingesetzt, dass kein Gebrauch des Zeichens selber vorliegt. Die Belege bezüglich Erkennungswert des Unternehmens durch die massgebenden Verkehrskreise sowie hinsichtlich Marketing- und Werbeaufwand oder Marktstudien überzeugen nicht. Schliesslich wurde auch nicht belegt, dass das Zeichen im gesamten EU-Raum verwendet wurde.
iusNet IP 18.08.2019

Die Widerspruchsmarken «WORLD ECONOMIC FORUM (fig.)» und «WORLD ECONOMIC FORUM» setzen sich gegen die Marke «ZURICH ECONOMIC FORUM (fig.)» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Ausdruck «economic forum» sowie die Bezeichnungen «world» und «zurich» sind dem gemeinfreien Raum zuzuordnen. Das Gericht bejaht jedoch eine mittelbare Verwechslungsgefahr für die durch die angefochtene Marke beanspruchten Dienstleistungen im Bereich von Kongressen etc., weil beide Widerspruchsmarken eine minimale Kennzeichnungskraft aufweisen: Die Wort-/Bildmarke wegen der Kombination mit ihrem Bildelement und die reine Wortmarke wegen ihres Bezugs zum weithin bekannten WEF.
iusNet IP 23.06.2019

«Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht

Rechtsprechung
Markenrecht
Gemäss Handelsgericht Zürich verstösst «Zurich Real Estate AG» im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» insbes. wegen Verwechslungsgefahr gegen Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht. Die Verwendung des Namens «Zurich» wird im vorliegenden Fall nicht als solche einer zum Gemeingut gehörenden geografischen Bezeichnung qualifiziert, weil eine gegen Gemeingut sprechende Verkehrsdurchsetzung gegeben sei und «Zurich» nicht dem gebräuchlichen deutsch-sprachigen Ortsnamen «Zürich» entspreche.
iusNet IP 26.05.2019

POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert

Kommentierung
Markenrecht
POSTAUTO wird die originäre Unterscheidungskraft für Produkte in den Kl. 9, 12, 16, 28, 39 und 41 abgesprochen, jedoch vorwiegend registriert als durchgesetzte Marke. Nebst Gebrauchsbelegen ist die Bekanntheit des Zeichens zu prüfen. Aufgrund überragender und langjähriger Verkehrsgeltung wurde POSTAUTO schweizweit zu einem schlagwortähnlichen Begriff. Die Beweiserleichterung des 10-jährigen Gebrauchs stellt keine absolute Zeitspanne dar. Vorliegend genügen wenige deklaratorische Belege während dieser Zeitspanne. Feste Beweissätze sind unzulässig wie bspw. die Pflicht zur Demoskopie.
Niklaus Mürner
iusNet IP 22.04.2019

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