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Irreführung/Täuschung

Zur geografischen Einschränkungspraxis IGE von Dienstleistungen

Fachbeitrag
Markenrecht
Seit 2017 mussten Dienstleistungen von Marken mit geografischen Herkunftsangaben analog der Ware auf die geografische Herkunft eingeschränkt werden. Art 49 MSchG schloss die Irreführung unter gewissen Voraussetzungen aus. Dennoch verlangte das IGE bis zum BGer 4A_361/2020 eine geografische Herkunftseinschränkung der Dienstleistung. Mit Newsletter Marken 2021/04 versucht das IGE die bundesgerichtliche Rechtsprechung in einer Praxisfestlegung umzusetzen; ein erster Versuch. Die Praxis dient als Ergänzung, nicht aber als ausschliessliches Kriterium.
Niklaus Mürner
iusNet IP 30.08.2021

«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass die angebotenen Dienstleistungen markenrechtlich aus der Schweiz stammen, weshalb das Zeichen selbst bei der Annahme, es enthalte einen Herkunftshinweis, nach der Definition in Art. 49 Abs. 1 MSchG zutreffend, damit im Sinne von Art. 2 lit. c sowie Art. 47 Abs. 3 MSchG zulässig und deshalb im Markenregister einzutragen wäre. Die neue Praxis des IGE, auch bei Dienstleistungen die Einschränkung auf eine schweizerische Herkunft zu verlangen, erweist sich als unrichtig.
iusNet IP 29.03.2021

Das Zeichen «La Irlandesa» ist nichtig, weil es einen irreführenden Produktebezug auf Irland herstellt

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Marke «La Irlandesa» wies in der Periode vor der in Rede stehenden Anmeldung einen tatsächlichen Bezug zu Irland als Herkunftsort von beanspruchten Produkten auf. Im Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Anmeldung traf dies jedoch nicht mehr zu. Vielmehr wollte die Anmelderin auf irreführende Weise weiterhin Nutzen aus der ehemaligen Geschäftsbeziehung ziehen; das Zeichen ist daher - als böswillig irreführend beabsichtigt - nichtig.
iusNet IP 21.06.2020

«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist aufgrund der Swissness-Regeln eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist gemäss BVGer eintragungsfähig, weil die (offensichtliche) Einhaltung der aktuellen, für Art. 49 Abs. 1 MSchG zu respektierenden Kriterien eine Irreführungsgefahr ausschliesse. Damit widerspricht das Gericht der bisherigen Praxis des IGE zum revidierten Art. 49 Abs. 1 MSchG, wonach das betroffene Dienstleistungsregister vorsorglich auf den entsprechenden Herkunftsort einzuschränken wäre.
iusNet IP 21.06.2020

Die Marke «INSMED» ist trotz der Übereinstimmung von «INS» mit der bernischen Ortschaft «Ins» schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Marke «INSMED» ist (auch) in der Schweiz Schutz zu gewähren. Der Wortteil «INS» entspricht zwar dem bernischen Ortsnamen «Ins»; indessen kommen dem Begriff «Ins» auch noch andere Bedeutungen zu, und das medizinisch geschulte Fachpersonal versteht den andern Wortteil «MED» ohnehin sofort als fachlichen medizinischen Hinweis, sodass die geografische Bedeutung von «Ins» bei den relevanten Verkehrskreisen (medizinisches Fachpersonal) kaum als wesentlich wahrgenommen wird.
iusNet IP 27.02.2019