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Herkunftsangabe

«Ägeribier» setzt sich gegen «ÄGERIBIER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-3464/2020 v. 8.7.2022

Entgegen der Vorinstanz verneint das BVGer für alle streitigen Produkte (u.a. Biere sowie Getränke für Tiere) eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere, weil beide Zeichen als dem Gemeingut zuzurechnende direkte Herkunftsangaben qualifiziert werden. Der Umstand, dass die im fraglichen Gebiet «Ägeri» liegenden politischen Gemeinden die Zusätze «Ober-» bzw. «Unter-» enthalten, wird durch das Gericht als unerheblich bezeichnet.
iusNet IP 23.10.2022

Das Zeichen «SWISSVOICE» war wegen Nichtgebrauchs für einen Teil seiner Produkte zu löschen

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Antrag auf Löschung des Zeichens «SWISSVOICE» wegen Nichtgebrauchs für die streitigen Produkte setzte sich aufgrund des Vermerks «made in China» auf Telefonverpackungen für mit diesen Geräten zusammenhängenden Waren durch, nicht jedoch für die übrigen Waren. Mit Blick auf die Regeln zu Herkunftsangaben kann der Ausland-Anteil der Rohstoffe allerdings bewirken, dass die verlangte 60%-Limite trotz «made in China» sowohl für den schweizerischen als auch den ausländischen Teil erreicht wurde.
iusNet IP 23.06.2022

Täuschungen durch Herkunftsangaben oder nach UWG können sich bei Prospekten nur aus deren Gesamtwirkung (und nicht nur in Details) ergeben

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Für die Geltendmachung irreführender Herkunftsangaben nach MSchG oder Irreführung nach UWG reichen Hinweise auf einzelne, die geografische Bezeichnung «Vals» enthaltende Passagen in einem in der Schweiz verwendeten Prospekt für aus Frankreich stammende Keramikplatten nicht aus. Vielmehr muss der Gesamteindruck aus der Broschüre als unzulässige Herkunftsangabe nach MSchG oder Irreführung nach UWG bezüglich Eigenschaften der Produkte oder durch unzulässige Anlehnungen an Konkurrenzprodukte wirken.
iusNet IP 13.10.2019

Das Zeichen «La Irlandesa» ist nichtig, weil es einen irreführenden Produktebezug auf Irland herstellt

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Marke «La Irlandesa» wies in der Periode vor der in Rede stehenden Anmeldung einen tatsächlichen Bezug zu Irland als Herkunftsort von beanspruchten Produkten auf. Im Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Anmeldung traf dies jedoch nicht mehr zu. Vielmehr wollte die Anmelderin auf irreführende Weise weiterhin Nutzen aus der ehemaligen Geschäftsbeziehung ziehen; das Zeichen ist daher - als böswillig irreführend beabsichtigt - nichtig.
iusNet IP 21.06.2020

Die Zeichen «BVLGARI» sowie «BVLGARI VAULT» gelten nicht als Herkunftsangaben und weisen auch die nötige Unterscheidungskraft auf

Rechtsprechung
Markenrecht
Nachdem das IGE den Schutz der fraglichen Zeichen weitgehend verweigert hatte, heisst das BVGer die entsprechenden Beschwerden vollumfänglich gut: Die grosse Bekanntheit von «Bulgari» mit Bezug auf eine sehr diversifizierte Produktepalette, der nur schwache Bezug zum Land Bulgarien sowie die Verwendung eines «V» an stelle eines «U» führten zu einer «secondary meaning» i.S. eines Hinweises auf das Unternehmen, weshalb keine Herkunftsangabe vorliege und auch die nötige Unterscheidungskraft bestehe.
iusNet IP 09.04.2020

Das Zeichen «Weissenstein» ist keine indirekte Herkunftsangabe und deshalb auch für nicht-schweizerische Waren schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Gemäss IGE wirkt das Zeichen «Weissenstein» – als indirekte Herkunftsangabe – für Produkte ausländischer Herkunft täuschend. Das BGer verwirft diese Argumentation, weil nicht nur eine enge gedankliche Verknüpfung zwischen der Herkunftsangabe mit einem geografischen Gebiet verlangt sei, sondern auch, dass die Angabe als «Wahrzeichen» eine spezifische Herkunft repräsentiere. Da «Weissenstein» dieses zweite Kriterium nicht landesweit erfülle, sei es keine indirekte Herkunftsangabe, weshalb auch keine Täuschungsgefahr vorliegen könne.
iusNet IP 27.10.2018

Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist nicht schutzfähig. Zum einen wird es durch einen Teil der Verkehrskreise, nämlich die Spezialisten in Fachgeschäften mit Bezug auf die Waren Schnupftabak bzw. Schnupfpulver als Herkunftsbezeichnung verstanden, weshalb es zum Gemeingut zählt. Zudem ist das Zeichen irreführend, weil sämtliche beanspruchten Produkte nicht aus dieser Stadt stammen.
iusNet IP 22.04.2019