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Gemeingutcharakter

Dem Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz verweigert

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» enthält im Wesentlichen eine Abbildung der betroffenen Maschine selber. Deshalb ist es mit Bezug auf die beanspruchten Waren – insbes. den Bereich von Küchenmaschinen an sich – als direkt beschreibend und damit zum Gemeingut gehörend zu qualifizieren. Dasselbe gilt auch für die beanspruchten Druckereiprodukte; denn diesbezüglich liegt es ebenfalls nahe, dass die Abnehmer ohne Gedankenanstrengung einen Zusammenhang zwischen dem Zeichen und dem Produkt selber erblicken.
iusNet IP 18.02.2020

Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «NOVE» enthält zwar mit Bezug auf die beanspruchten Waren (u.a. Schmuck und Bekleidung) Anspielungen in Richtung von «neu». Indessen steht gemäss BVGer im Italienischen das Verständnis als Zahl neun im Vordergrund. Gleichzeitig ist für die französisch- und deutsch-sprachigen Verkehrskreise ein Zusammenhang mit «neu» höchstens im Sinne eines Fantasiezeichens oder eines bloss entfernten Anklangs erkennbar, weshalb ein lediglich beschreibender Sinn zu verneinen ist.
iusNet IP 15.12.2019

Dem Zeichen «ALOFT» wird für die (u.a.) beanspruchten Hoteldienstleistungen die Eintragung verweigert

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «ALOFT» erweist sich in Übereinstimmung mit der Beurteilung durch das IGE als eintragungsfähig für «services de restauration (alimentation)». Demgegenüber ist es als lediglich beschreibend und damit ohne die nötige Unterscheidungskraft bzw. Teil des Gemeinguts zu qualifizieren für die ebenfalls beanspruchten «services hôteliers», da das relevante Publikum es diesbezüglich ohne weiteres als «a loft» bzw. «un loft» und damit als Hinweis auf die Zurverfügungstellung von Lofts versteht.
iusNet IP 15.12.2019

Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt in Bezug auf die beanspruchten Produkte ohne weiteres als Hinweis auf Art und Qualität

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt für die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als Kombination von «neu» und «erstklassig», ohne dass die Kombination als so ungewöhnlich bezeichnet werden kann, dass sich daraus die verlangte Unterscheidungskraft ergäbe. Dementsprechend wirkt das Zeichen als Anpreisung bzw. Hinweis auf die beanspruchten Produkte, weshalb es als Teil des Gemeingutes zu qualifizieren ist.
iusNet IP 09.12.2019

Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Ausgestaltung der Marke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist im Bereich der Formelemente nicht ausreichend unterscheidungskräftig im Vergleich zur im beanspruchten Warensegment üblichen Formenvielfalt. Indessen kommen zweidimensionale Elemente (insbes. dunkle Etikette, optisch deutlich gestalteter Schriftzug, besondere Platzierung der Etikette sowie Ziffer 1800 in gotischer Schrift) hinzu, welche den Gesamteindruck so beeinflussen, dass dennoch eine unterscheidungskräftige Warenbildmarke gegeben ist.
iusNet IP 27.02.2019

Markenschutzfähigkeit infolge fehlender Irreführungsgefahr sowie fehlenden Gemeingutcharakters des Zeichens

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen „FLAME“ hat im Zusammenhang mit der beanspruchten Dienstleistungsklasse 44 keinen Täuschungscharakter im Sinne einer irreführenden Wirkung bezüglich der Herkunft der Dienstleistungen. Auch stellt es nicht Gemeingut im Sinne von Art. 2 lit. a MSchG (beschreibender Charakter) dar.
iusNet IGR 30.09.2018

Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens

Rechtsprechung
Markenrecht

(B-5633/2016 v. 12.3.2018)

Mit Bezug auf die Warenklasse 34 bzw. die eigentlichen Tabakprodukte selber ist das Zeichen „MINT FUSION“ als solches mit Gemeingutcharakter zu qualifizieren; denn es ist ohne Aufwand von Fantasie bzw. ohne weitere Gedankenschritte als beschreibende Angabe einer Qualität ebendieser Waren zu verstehen. Entsprechend kann es nicht zum Markenschutz zugelassen werden.
iusNet IGR 30.09.2018

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