Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens
Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens
Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens
I. Ausgangslage
Die Philip Morris Brands Sàrl ersuchte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (nachfolgend IPI) um die Markeneintragung des Zeichens „MINT FUSION“. Das IPI wies dieses Gesuch hinsichtlich der Klasse 34 (« Tabac, brut ou manufacturé; produits du tabac, y compris cigares, cigarettes, cigarillos, tabac pour cigarettes à rouler soi-même, tabac pour pipe, tabac à chiquer, tabac à priser, kreteK ; snus ; succédanés du tabac (à usage mon médical) ; articles pour fumeurs, y compris papier à cigarettes et tubes, filtres pour cigarettes ») ab mit der Begründung, das beanspruchte Zeichen gehöre diesbezüglich zum Gemeingut. Gegen diesen Entscheid erhob die Philip Morris Brands Sàrl Beschwerde.
II. Erwägungen unter dem Aspekt des Gemeingutcharakters des Zeichens
Vorbemerkung: Da das Bundesverwaltungsgericht das besprochene Urteil in Form eines „Dass“-Entscheides erliess (d.h. alle Untereinteilungen wurden lediglich in jeweils mit dem Wort „dass“ beginnende Absätze gegliedert), ist es nicht möglich, spezifische Erwägungen anzuführen. Entsprechend beziehen sich die unten stehenden...
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