iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Freihaltebedürfnis

Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«Palace» bedeutet im französisch-sprachigen Umfeld «grosses Luxushotel». Soweit dort üblicherweise Waren angeboten werden, ist deren Beanspruchung durch das Zeichen «PALACE» beschreibend. Dies trifft z.B. zu auf Handtaschen, Portemonnaies, Regenschirme. Demgegenüber zählen z.B. Sportartikel nicht dazu. Weiter hält das BVGer fest, dass Einschränkungen der beanspruchten Waren auch im Zusammenhang mit dem Madrider Abkommen direkt beim IGE geltend gemacht werden können, sofern sie ausschliesslich die Schweiz betreffen.
iusNet IP 18.02.2020

«IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar

Rechtsprechung
Markenrecht
Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung enthält den Begriff «indication géographique protégée», mithin abgekürzt «IGP». Die für die beantragte Marke beanspruchten Produkte können in das Register für geschützte geografische Angaben aufgenommen werden. Deshalb ist eine Verwechslungsgefahr nicht auszuschliessen, wenn für dieselben Produkte auch eine Marke «IGP» eingetragen wird. Die Praxis zu sog. Disclaimern ist vorliegend nicht relevant, weil die entsprechenden Vorschläge sich nicht auf das Zeichen selber beziehen.
iusNet IP 29.09.2019

Der internationalen Marke «MERCI» ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren.

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Wort «merci» gilt in der Schweiz allgemein als Ausdruck des Dankes. Es ist somit banal in dem Sinne, als es dem Gemeingut zuzurechnen ist. Auch besteht seitens der Konkurrenten ein Freihaltebedürfnis, muss es ihnen doch freistehen, «merci» ihrerseits als Höflichkeitsfloskel zu Werbezwecken zu verwenden. Dies führt jedoch nicht einfach dazu, dass die Prüfung unter dem Aspekt des Gemeinguts ohne den Einbezug der beanspruchten Produkte erfolgen darf, wie die Vorinstanz dies getan hatte.
iusNet IP 24.08.2019

Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«AutonoMe» ist nicht schutzfähig, weil es betr. die beanspruchten Waren durch die angesprochenen Ophthalmologen in seinem Sinngehalt als beschreibend bzw. ohne die nötige Unterscheidungskraft verstanden wird und auch ein relatives Freihaltebedürfnis der Konkurrenten für den Begriff «autonom» besteht. Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit den vorgebrachten präjudiziellen Eintragungen. Zwei eventualiter vorgeschlagene Einschränkungen der beanspruchten Waren werden ebenfalls abgelehnt.
iusNet IP 31.03.2018

Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Soweit das Zeichen «LOCKIT» sich auf Waren (insbes. Reiseutensilien) bezieht, die abgeschlossen werden können, wird «LOCKIT» durch die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als Aufforderung zum Verschliessen dieser Waren verstanden, weshalb es insoweit zum Gemeingut gehört. Jedoch beansprucht das Zeichen auch Waren, die nicht abgeschlossen werden, nämlich die Produkte «porte-cartes (portefeuille)», für welche die Unterscheidungskraft der Marke mangels Verschliessbarkeit zu bejahen ist.
iusNet IP 28.2.2019

Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist zum Markenschutz zuzulassen. Ihr Bildelement des Nussknackers ist weder für die beanspruchte Ware beschreibend noch banal. Mit Blick auf die für Confiseriewaren hier entscheidenden Endkonsumenten ist festzuhalten, dass das zweidimensionale Bildelement den Gesamteindruck der Marke massgeblich beeinflusst und damit unterscheidungskräftig ist.
iusNet IGR 16.12.2018

Seiten