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Freihaltebedürfnis

«UMBRA SHEER» ist für Produkte aus dem Kosmetikbereich freihaltebedürftig

Rechtsprechung
Markenrecht
«UMBRA SHEER» unterliegt als Kombination von «umbra» (im Sinne einer Farbe oder Farbeigenschaft) und «sheer» dem Freihaltebedürfnis; denn die Mitbewerber haben ein Interesse daran, den Begriff «sheer» in Kombination mit einer Farbe oder Farbeigenschaft als Produktebeschrieb für Kosmetika zu verwenden.
iusNet IP 18.12.2020

Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«Palace» bedeutet im französisch-sprachigen Umfeld «grosses Luxushotel». Soweit in solchen Hotels üblicherweise Waren angeboten werden, erweist sich deren Beanspruchung durch das Zeichen «PALACE» als beschreibend und damit dem Gemeingut zugehörend.
iusNet IP 18.02.2020

«IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar

Rechtsprechung
Markenrecht
«IGP» kann als Abkürzung des im Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung enthaltenen Begriffs «indication géographique protégée» verstanden werden und die für die beantragte Marke «IGP» beanspruchten Produkte können in das Register für geschützte geografische Angaben aufgenommen werden. Deshalb ist eine Verwechslungsgefahr nicht auszuschliessen, wenn für dieselben Produkte auch eine Marke «IGP» eingetragen wird.
iusNet IP 29.09.2019

Der internationalen Marke «MERCI» ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren.

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Wort «merci» gilt in der Schweiz allgemein als Ausdruck des Dankes. Es ist somit banal in dem Sinne, als es dem Gemeingut zuzurechnen ist. Auch besteht seitens der Konkurrenten ein Freihaltebedürfnis, muss es ihnen doch freistehen, «merci» ihrerseits als Höflichkeitsfloskel zu Werbezwecken zu verwenden.
iusNet IP 24.08.2019

Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «AutonoMe» ist für die beanspruchten Waren nicht schutzfähig, weil es im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren durch die massgebenden Verkehrskreise in seinem Sinngehalt als beschreibend bzw. ohne die verlangte Unterscheidungskraft verstanden wird und auch ein relatives Freihaltebedürfnis für den Begriff «autonom» besteht.
iusNet IP 31.03.2018

Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «LOCKIT» wird durch die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als Aufforderung zum Verschliessen der durch die Marke beanspruchten verschliessbaren Waren verstanden und ist daher insoweit Gemeingut. Soweit das Zeichen aber Waren betrifft, die gar nicht verschliessbar sind, ist die nötige Unterscheidungskraft für den Markenschutz gegeben.
iusNet IP 28.2.2019

Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist aufgrund ihres zweidimensionalen Bildelements, das den Gesamteindruck der Marke massgeblich beeinflusst, unterscheidungskräftig.
iusNet IGR 16.12.2018

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